Einkommen aus Ausland (ein Monat) angeben bei Wohnsitz in Deutschland

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  • helmet
    Neuer Benutzer
    • 03.08.2023
    • 2

    #1

    Einkommen aus Ausland (ein Monat) angeben bei Wohnsitz in Deutschland

    Guten Abend!

    Ich möchte die Steuererklärung für 2022 machen. Seit 1.1.2022 ist mein Wohnsitz in Deutschland und ich bin in Deutschland berufstätig. Davor also bis 31.12.2021 habe ich für mehrere Jahre in Schweden gearbeitet. Im Januar 2022 habe ich eine letzte Zahlung von meinem schwedischen Arbeitgeber (auf mein schwedisches Konto) erhalten. Wo kann ich diesen Betrag angeben?

    Vielen Dank im Voraus!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    Im Januar 2022 habe ich eine letzte Zahlung von meinem schwedischen Arbeitgeber (auf mein schwedisches Konto) erhalten. Wo kann ich diesen Betrag angeben?
    Wenn die Zahlung noch 2021 zuzurechnen ist, wären diese Einkünfte überhaupt nicht anzugeben. Wenn die Einkünfte zu 2022 rechnen,

    wäre das theoretisch in der Anlage WA-ESt zu erklären, wobei das bei einem Zuzug am 01.01.2022 auch nicht so recht passt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • helmet
      Neuer Benutzer
      • 03.08.2023
      • 2

      #3
      Ok, danke schon mal für die Antwort. Es scheint, dass ich meine letzte Zahlung aus Schweden im Januar 2022 nicht in der Anlage WA-ESt angeben kann. In dieser Anlage steht in Zeile 6:

      Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 4 und / oder 5 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben
      Zeilen 4 und 5 sind die Zeiträume, in denen ich im Inland war. Also in meinem Fall das gesamte Jahr 2022.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45927

        #4
        Es scheint, dass ich meine letzte Zahlung aus Schweden im Januar 2022 nicht in der Anlage WA-ESt angeben kann.
        Deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass das nicht so recht passt. Ich würde sowieso annehmen, dass es sich um eine Zahlung für 2021 handelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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