Kap-inv

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  • Charlie24
    antwortet
    Nach meiner nicht, aber das kann sich jährlich ändern.
    Ich habe es soeben ausprobiert. Wenn man nur die Zeilen 17 und 19 befüllt und keine Nulleinträge an anderer Stelle macht,

    geht das ohne Antrag fehlerfrei durch und erscheint auch korrekt in der Steuerberechnung.

    KAP_Ausland_2022.jpg

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Nein, das bleibt alles leer. Die Einträge in den Zeilen 17 und 19 der Anlage KAP sind nach meiner Erfahrung ausreichend.
    Nach meiner nicht, aber das kann sich jährlich ändern.

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  • Charlie24
    antwortet
    ... dann ist es mutmaßlich erforderlich, in Zeile 7 sowie bei der abgeführten Steuer und Soli jeweils 0 einzutragen.
    Nein, das bleibt alles leer. Die Einträge in den Zeilen 17 und 19 der Anlage KAP sind nach meiner Erfahrung ausreichend.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Yoloooo Beitrag anzeigen
    Multi ich habe ja beim sparerpausch eingegeben, dass ich schon 246 des sparerpausch verwendet habe.

    In welcher Zeile denn? 16 oder 17?
    Wenn in 16, musst du die inländischen Erträge natürlich auch erklären. Wenn in 17, dann ist es mutmaßlich erforderlich, in Zeile 7 sowie bei der abgeführten Steuer und Soli jeweils 0 einzutragen. Aber eigentlich muss man dafür nur die Fehlermeldungen lesen.

    Und was willst du immer noch mit Kap-Inv? Sämtliche deine Screenshots sind aus Kap.

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  • Yoloooo
    antwortet
    Ich denke Mal bei Kap-inv kann ich dann einfach überall eine Null hinschreiben oder ?

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  • Yoloooo
    antwortet
    Multi ich habe ja beim sparerpausch eingegeben, dass ich schon 246 des sparerpausch verwendet habe. Aber wenn ich dass mache, dann kommt immer die Fehler Meldung
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  • Yoloooo
    antwortet
    multi ich hatte inländisches Einkommen aber unter dem Freibetrag

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  • Yoloooo
    antwortet
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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    Zumal ich habe 23 Euro auf einem ausländischen Broker gemacht.
    Und warum dann in Zeile 7 eingetragen? Das gehört in Zeile 19.

    Stefan

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  • multi
    antwortet
    Wenn Erträge angegeben wurden, die der inländischen Besteuerung unterlagen, müssen auch von der Bank abgeführte Kapitalertragsteuer, Soli und ggfs. Kirchensteuer dazu angegeben werden.
    Erträge bei einem ausländischen Broker, die nicht der inländischen Besteuerung unterlagen, gehören natürlich nicht dazu.

    Übigens stammt dein Screenshot aus der Anlage KAP und nicht KAP-INV, wie der Titel deines Threads nahe legt.
    Zuletzt geändert von multi; 04.08.2023, 21:13.

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  • Yoloooo
    antwortet
    Zumal ich habe 23 Euro auf einem ausländischen Broker gemacht. Muss ich dass dann eintragen? Ich weiß halt einfach nicht was von mir verlangt wird die mit ihrem priveligierten deutsch dass kein Mensch versteht

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  • Yoloooo
    antwortet
    Kann ich da einfach 0 eintragen? Ist ja irgendwie angefordert Ich verstehe nur leider nicht was das ist

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  • Yoloooo
    hat ein Thema erstellt Kap-inv.

    Kap-inv

    Was soll ich hier eintragen? Siehe Bild im Anhang.
    Ich verstehe dass leider nicht eine einfache Erklärung wäre nett.
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