Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung zu Aktien

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung zu Aktien

    246 Euro vom Steuerfreibetrag schon verbraucht im Inland.
    23 Euro mit dem Auslands Broker gemacht.
    ​​​​​​
    Und ohne Kap-inv und Punkt 5, will es nicht ist dass alles so richtig?

    Falls Fehler dort sind bitte korrigieren. Würde ungerne mit 22 Jahren schon ins Gefängnis.
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 4 Bilder

    #2
    Sorry da fehlt ein Bild
    Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
    Diese Galerie hat 1 Bilder

    Kommentar


      #3
      Da du keine Günstigerprüfung beantragen musst, musst du die Erträge im Inland nicht erklären, du trägst die 246 €

      in die Zeile 17 der Anlage KAP ein, die 23 € bei deinem Broker im Ausland gehören in die Zeile 19 der Anlage KAP.

      Steuern fallen doch sowieso nicht an, deine Kapitalerträge liegen insgesamt weit unter 801 €.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Charlie24, ja dass Problem ist der Auslands Broker zieht die Steuer nicht automatisch ab. Bzw verrechnet dass nicht mit dem Steuerfreibetrag
        Zuletzt geändert von Yoloooo; 06.08.2023, 15:24.

        Kommentar


          #5
          Den Rest kann ich aber so stehen lassen?

          Kommentar


            #6
            ja dass Problem ist der Auslands Broker zieht die Steuer nicht automatisch ab.
            Das weiß ich, genau deswegen musst du ja die Anlage KAP beifügen und die 23 € in Zeile 19 angeben.

            Außer den Zeilen 17 und 19 bleibt alles leer, auch die Zeile 7. Nulleinträge sind dort nicht erwünscht,

            die wären im Übrigen auch falsch. Du hast ja im Inland Kapitalerträge von 246 € erzielt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              OK noch zwei Fragen was ist mit dem Kap inv, weil ohne dass kann ich die Steuererklärungen nicht abgeben, also einfach Nullen drinnen stehen lassen?

              Und Aktien auf der Startseite werden der Einkommensteuererklärung zugefügt? Auch wenn ich kein Job hab?

              Kommentar


                #8
                Ach warte mal Kirchensteuerpflicht muss auch leer bleiben? Cool danke hat geklappt

                Kommentar


                  #9
                  Entferne die KAP-INV, was willst du mit der ?

                  Und Aktien auf der Startseite werden der Einkommensteuererklärung zugefügt?
                  Was meinst du denn damit ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Charlie alles gut habe die Kirchensteuerpflicht rausgenommen, somit musste ich nicht mehr Kap-Inv angeben.
                    dachte Kirchensteuerpflicht muss man immer ankreuzen. Egal in dem Sinne hab ich dann jetzt alles richtig

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Yoloooo Beitrag anzeigen
                      Den Rest kann ich aber so stehen lassen?
                      Das Kreuz in Zeile 6 ist Unsinn und führt mE wie ein Kreuz in Zeile 4 dazu, dass du auch alle inländischen Erträge erklären musst.

                      Wahrscheinlich ist es völlig ausreichend, nur den Antrag in Zeile 5 anzukreuzen, Zeile 7, 37, 38, ggfs auch 16 Null, in Zeile 17 die 246 Euro und in Zeile 19 die 23 Euro.

                      Kommentar


                        #12
                        Wahrscheinlich ist es völlig ausreichend, nur den Antrag in Zeile 5 anzukreuzen
                        Nach meiner Erfahrung geht es in solchen Fällen auch ganz ohne Antrag. Es sind ja keine Steuern einbehalten worden,

                        was soll also überprüft werden ? Es geht nur um die 23 €, die im Ausland erzielt wurden.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          was soll also überprüft werden ?
                          Der Steuereinbehalt auf Kapitalerträge, da Erträge teilweise nicht der inländischen Besteuerung unterlagen. Ich wüsste nicht, was man sonst beantragen sollte. Und ich halte nichts für keine gültige Option.
                          ​​​​​​

                          Kommentar


                            #14
                            Cool dass es auch immer wieder fragen bei anderen aufwirft und nicht nur bei mir
                            ​​​​

                            Kommentar


                              #15
                              Und ich halte nichts für keine gültige Option.
                              Siehe hier: https://forum.elster.de/anwenderforu...789#post429789
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X