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AHW kinderfreibetrag und EHW Vorsorgebeiträge

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    AHW kinderfreibetrag und EHW Vorsorgebeiträge

    Hallo, Vielleicht kann mir einer helfen.
    Ich mache für meinen Mann die Steuererklärung 2022. Einzelveranlagung da wir uns Mitte 2022 getrennt haben.
    elster schmeißt jetzt wenn ich es berechnen lassen möchte immer den abbruch hinweis das keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für ein Kind gemacht wurden.
    Wir haben 3 kinder, alle minderjährig, wohnen alle bei uns. Ältester hat er in die Ehe gebracht, mittlere ich und letztes ist unser gemeinsames.
    Ich finde den Fehler einfach nicht.

    Und dann ist da noch der Punkt EHW das neben den Altersversorgebeiträgen noch freiwillige erklärt wurden. Sollte es sich hierbei um Beiträge an eine zusatzversorgungskasse handeln, sind die im Bereich weitere sonstige vorsorgeaufwendungen einzutragen. Ich soll die Angaben prüfen. Da habe ich auch nur die Daten aus der Abrechnung eingetragen.

    Weiß einer was zu tun ist ?

    LG Jessy

    #2
    Ich mache für meinen Mann die Steuererklärung 2022. Einzelveranlagung da wir uns Mitte 2022 getrennt haben.
    Im Trennungsjahr wäre durchaus noch eine Zusammenveranlagung möglich. Wenn die unterm Strich günstiger ist und man sich

    über den Nachteilsausgleich einig ist, sollte man die machen. Was hast du denn in den Anlagen Kind zum Kindergeldanspruch

    bei deinem Mann eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Jess1998 Beitrag anzeigen
      elster schmeißt jetzt wenn ich es berechnen lassen möchte immer den abbruch hinweis das keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für ein Kind gemacht wurden.
      Diese Meldung kommt mir unplausibel vor, da man gar keine Angaben zu Kinderfreibeträgen machen kann. Lautet sie vielleicht vielmehr, dass die Höhe des KFB nicht maschinell ermittelt werden könne?

      Zitat von Jess1998 Beitrag anzeigen
      Und dann ist da noch der Punkt EHW das neben den Altersversorgebeiträgen noch freiwillige erklärt wurden. Sollte es sich hierbei um Beiträge an eine zusatzversorgungskasse handeln, sind die im Bereich weitere sonstige vorsorgeaufwendungen einzutragen. Ich soll die Angaben prüfen. Da habe ich auch nur die Daten aus der Abrechnung eingetragen.
      Dieser Hinweis kommt z.B. bei Angabe von (freiwilligen) Beiträgen in die Gesetzliche Rentenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 6.
      Anscheinend tragen dort viele Menschen Beiträge zu (betrieblichen oder privaten) Zusatzversorgungen ein, die dort aber nichts verloren haben. Und ich gehe stark davon aus, dass dies auch bei dir der Fall ist.

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Im Trennungsjahr wäre durchaus noch eine Zusammenveranlagung möglich. Wenn die unterm Strich günstiger ist und man sich

        über den Nachteilsausgleich einig ist, sollte man die machen. Was hast du denn in den Anlagen Kind zum Kindergeldanspruch

        bei deinem Mann eingetragen ?
        bei den beiden gro?en das gleiche.. da waren es ja noch 219euro pro kind, also 2728euro wegen dem bonus. bei dem kleinen weniger der wurde erst im juli geboren.

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          #5
          [QUOTE=multi;n429839]

          Diese Meldung kommt mir unplausibel vor, da man gar keine Angaben zu Kinderfreibeträgen machen kann. Lautet sie vielleicht vielmehr, dass die Höhe des KFB nicht maschinell ermittelt werden könne?



          da steht " Anlage Kind: Für ein Kind wurde keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl der Monate) gemacht.

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            #6
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Diese Meldung kommt mir unplausibel vor, da man gar keine Angaben zu Kinderfreibeträgen machen kann. Lautet sie vielleicht vielmehr, dass die Höhe des KFB nicht maschinell ermittelt werden könne?



            Dieser Hinweis kommt z.B. bei Angabe von (freiwilligen) Beiträgen in die Gesetzliche Rentenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 6.
            Anscheinend tragen dort viele Menschen Beiträge zu (betrieblichen oder privaten) Zusatzversorgungen ein, die dort aber nichts verloren haben. Und ich gehe stark davon aus, dass dies auch bei dir der Fall ist.
            da steht ja "Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen - ohne Beiträge, die in zeile 4 geltend gemacht werden." dahinter hab ich den betrag aus der abrechnung eingetragen. das ist also falsch und ich muss da nichts eintragen ? versteh ich das richtig ?

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Im Trennungsjahr wäre durchaus noch eine Zusammenveranlagung möglich
              Soweit reicht hier offenbar das Vertrauen nicht mehr. Das reicht nur so weit, dass einer der beiden die Steuererklärung vom anderen erstellen lässt :-S

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                #8
                Das reicht nur so weit, dass einer der beiden die Steuererklärung vom anderen erstellen lässt
                Immerhin besteht noch ein gewisses Vertrauen, deswegen habe ich ja auf die Möglichkeit der Zusammenveranlagung hingewiesen.

                bei den beiden gro?en das gleiche.. da waren es ja noch 219euro pro kind, also 2728euro wegen dem bonus. bei dem kleinen weniger der wurde erst im juli geboren.
                Warum erklärst du bei deinem Mann 3 Kinder ? Wurde denn der Kinderfreibetrag für dein Kind aus einer früheren Beziehung auf den Stiefvater übertragen ?

                Bei einer Einzelveranlagung ist bei jedem Elternteil der halbe Kindergeldanspruch einzutragen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Immerhin besteht noch ein gewisses Vertrauen, deswegen habe ich ja auf die Möglichkeit der Zusammenveranlagung hingewiesen
                  Ich seh das ja genauso wie Du. Ich war nur beeindruckt von dem offenbaren Widerspruch: die Erklärung vom anderen machen lassen, aber keine Zusammenveranlagung wollen.

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                    Ich seh das ja genauso wie Du. Ich war nur beeindruckt von dem offenbaren Widerspruch: die Erklärung vom anderen machen lassen, aber keine Zusammenveranlagung wollen.
                    Eine zusammenveranlagung ist für uns vom nachteil. das hatte ich erst so gemacht und die daten aus dem letzten jahr übernommen. Da wir so aber hätten nachzahlen müssen, was ja wohl niemand will... haben wir jetzt einzeln gemacht. und ja alle kinder auf seine karte da ich hausfrau und mutter war/bin.
                    Wir sind freunde und helfen einander, tut den kindern auch gut. Also ja, verrauen ist da, aber wie gesagt, die option gibt es leider nicht.

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                      #11
                      Da wir so aber hätten nachzahlen müssen, was ja wohl niemand will... haben wir jetzt einzeln gemacht. und ja alle kinder auf seine karte da ich hausfrau und mutter war/bin.
                      So recht kann ich das mit dem Nachzahlen nicht glauben, wenn du aktuell nicht berufstätig bist, es sei denn, du beziehst Elterngeld,

                      wobei auch dann die Nachzahlung bei deinem Mann bei einer Einzelveranlagung höher ausfallen dürfte. Man kann die Kinder nicht

                      willkürlich nur einem Elternteil zuordnen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        So recht kann ich das mit dem Nachzahlen nicht glauben, wenn du aktuell nicht berufstätig bist, es sei denn, du beziehst Elterngeld,

                        wobei auch dann die Nachzahlung bei deinem Mann bei einer Einzelveranlagung höher ausfallen dürfte. Man kann die Kinder nicht

                        willkürlich nur einem Elternteil zuordnen.
                        Also vor der ehe haben wir uns darauf geeinigt das ich meinen job beende und zuhause mit den kindern bleibe. Ich weiß nicht mehr wie genau das war, aber der vater meines kindes hat kein interesse an ihrem leben teilzunehmen, er hat kein sorgerecht, hat aber dennoch das halbe kind auf der karte. adoptiert hat mein mann sie nicht aber da ich nicht arbeiten war, ging die andere hälfte auf seine karte.das haben wir glaube bei dem steuerklassen wechsel so festlegen können. Die trennung verlief am anfang nicht harmonisch und ich musste mich, da ich hochschwanger war und somit nicht arbeiten gehen konnte erst mal beim amt melden. und da ich das letzte halbe jahr von 2022 geld vom amt bezogen habe, müsste er bei einer zusammenveranlagung nachzahlen. Das erklärt es hoffentlich.. wie bekomme ich es jetzt hin das dieser AHW weg geht ? und muss ich bei dem anderen jetzt einfach den betrag aus zeile 6 entfernen ? wenn ja wo kommt er dann hin ?

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                          #13
                          ... wie bekomme ich es jetzt hin das dieser AHW weg geht ?
                          In welchen Zeilen der Anlagen Kind hast du denn überhaupt Angaben gemacht ?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            In welchen Zeilen der Anlagen Kind hast du denn überhaupt Angaben gemacht ?
                            Bei den beiden großen zeilen 4-8 und 10-12 und 45. bei dem kleinen 4-8 und 10.

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                              #15
                              Warum Zeile 45 ? Sind die Kinder bei deinem Mann gemeldet und nicht bei dir ? Da müssten im Übrigen auch in der 2. Zeile 45 (darunter)

                              Angaben zu den Monaten gemacht werden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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