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Keine Übernahme von nicht gesendeten EST / Datenübernahme funktioniert auch nicht

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    Keine Übernahme von nicht gesendeten EST / Datenübernahme funktioniert auch nicht

    Habe in der Vergangenheit schon diverse Erklärungen mit Elster verfasst, bin also kein absoluter Neuling.
    Habe letztes Jahr dann eine Est erstellt, um festzustellen ob ich überhaupt eine abgeben muß (hört sich blöd an, aber ich bin "Neurentner" und habe so die Grenzen für die Abgabepflicht ausgelotet).
    Wurde ohne Fehler geprüft, nur eben nicht abgeschickt.
    Dieses Jahr dasselbe Prozedere versucht. Scheiterte erstmal daran, dass die (nicht gesendete) Est aus dem letzten Jahr nicht übernommen werden konnte. Scheint von Elster nicht gewollt zu sein - leider ohne das in den Helptexten zu erwähnen.
    Habe den ganzen Kram dann halt neu erfasst, um danach die sog. Bescheinigungen "einzufüllen" . Leider mit demselben Resultat: funktioniert scheinbar nicht mit nicht gesendeten Erklärungen.

    Gibt es dazu Erfahrungen im Forum ? Elster selber schweigt sich dazu aus und die Kontaktmöglichkeiten sind ja etwas ... eingeschränkt.

    Danke und Grüße

    #2
    Scheint von Elster nicht gewollt zu sein - leider ohne das in den Helptexten zu erwähnen.
    Die Datenübernahme aus Entwürfen des Vorjahres ist bei Mein ELSTER nicht möglich, das ist ein bekannter Schwachpunkt.

    Leider mit demselben Resultat: funktioniert scheinbar nicht mit nicht gesendeten Erklärungen.
    Das verstehe ich jetzt nicht. Die Übernahme von Bescheinigungen wird bei Erstellung eines neuen Entwurfs nach Eintragung von Namen und ID

    generell angeboten. Überspringt man den Schritt, kann man den Bescheinigungsabruf bei geöffnetem Entwurf über den Aktionsbutton mit

    den 3 Punkten auf der linken Seite unten starten. Siehe nachstehende Screenshots !

    Bescheinigungen_VaSt.jpg

    Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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