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(wieder mal)Kleinunternehmerregelung bei steuerlicher Erfassung

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    (wieder mal)Kleinunternehmerregelung bei steuerlicher Erfassung

    Hallo,

    gerade möchte ich die steuerliche Erfassung abschliessen.
    Anscheinend gibt es Probleme mit dem Gründungs/Vorbereitungsdatum. Der eingetragene Gewinn überschreitet angebliche die Grenze Kleinunternehmer.
    (etwas seltsam: Start 1.07.2023 geschätzter Umsatz bis Jahresende 15.000. Das mag Elster leider nicht und akzeptiert die Kleinunternehmerregelung nicht. Somit nun auch Probleme bei Soll/Ist Vesteuerung und Zahllast/Überschuss. Da das obere Kästchen die Kleinunternehmerregelung bestätigt, bin ich ratlos.
    Da ich mir sicher bin,e s handelt sich um einen banalen Fehler: Bitte, wer kennt ihn???(und möchte mir aus dem Schlamassel helfen)

    "Ihre Angaben sind leider nicht korrekter auf einen Jahresgesamtumsatz hochgerechnete voraussichtliche Umsatz im Gründungsjahr übersteigt die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG oder es wurde auf die Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Bitte vervollständigen Sie die Angaben in den Bereichen "Zahllast / Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte". "

    #2
    Bei Zahllast / Überschuss (geschätzt) muss jedenfalls Zahllast ausgewählt und 0 eingetragen werden.

    Wenn du vom 01.07. bis 31.12. als Umsatz 15.000 € angibst, rechnet das Formular für ein volles Kalenderjahr mit 30.000 €, was

    bekanntlich über der Kleinunternehmergrenze liegt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank! Genau das wars. Mir war das Berechnungsintervall ein Rätsel. Eine Frage noch:
      Gibt es eine Statistik wie oft genau diese Frage hier diesen Monat/ dieses Jahr/ generell gestellt wurde?

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        #4
        Gute Statistiken sollte man bekanntlich selber erstellen.

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          #5
          Gibt es eine Statistik wie oft genau diese Frage hier diesen Monat/ dieses Jahr/ generell gestellt wurde?
          Wir führen hier nicht Buch, aber wenn du Zahllast in die Forumssuche eingibst, bekommst du jede Menge Treffer angezeigt.

          Früher war es im Übrigen anders programmiert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Das mit der Zahllast kommt schon häufiger vor. Aber Dein Problem, dass Du gemeint hast, für Dich käme die Kleinunternehmerregelung in Frage, obwohl das Gegenteil der Fall ist, hab ich jetzt schon länger nicht mehr hier gesehen.

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              #7
              Zitat von Benutzername1 Beitrag anzeigen
              Hallo,

              Der eingetragene Gewinn überschreitet angebliche die Grenze Kleinunternehmer.
              "
              Was bitte hat der Gewinn mit der KUR zu tun? Du meinst sicher den erwarteten Umsatz.
              Mag jetzt spitzfindig sein aber du solltest besser auf die verwendeten Begrifflichkeiten achten, sonst kann es auch mal schnell Ärger mit dem FA geben.
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 09.08.2023, 06:42.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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