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Neustarthilfe Endabrechnung noch keine Rückzhlgsaufforderung was in Zeile 4 eintragen

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    Neustarthilfe Endabrechnung noch keine Rückzhlgsaufforderung was in Zeile 4 eintragen

    Guten Tag,

    im Rahmen der Neustarthilfe wurde in 2021 ein Betrag bewilligt und auch in der Steuerklärung für Kleinunternehmer/Selbständige angegeben. Die erste Endabrechnung in 2022 durfte/musste aufgrund von Fehlern bei den Vergleichsumsätzen storniert werden, es wurde ein Korrekturfall angelegt, der einen korrigierten Erstantrag und dann eine erneute Endabrechnung ermöglichte.
    Diese Endabrechnung mit einem korrigierten vorläufigen Rückzahlungsbetrag wurde Ende Januar bzw. Anfang Februar 23 -wieder über das Portal verifiziert - vorgenommen.

    In einer Folge- Mail wurde diese Endabrechnung dann über die zuständige Behörde bestätigt. Dort wurde auch mitgeteilt, dass sich die Bearbeitung in Einzelfällen über mehrere Monate erstrecken kann. Es ist auch bis heute - trotz Nachfrage bzw. Erinnerung bei der rpgi Bewilligungs-Behörde - keinerlei E-Mail in der angekündigten Weise eingegangen.

    Bei der Steuererklärung für 2022 bin ich am Überlegen hinsichtlich der Feldfrage Zeile 4

    *Wurden im Jahr 2022 für einen / mehrere Betrieb(e) und / oder für eine / mehrere selbständige Tätigkeit(en) Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen oder zurückgezahlt? (Bilanzierende bitte die Zeilen 12 und 13 beachten)

    Nur in 2021 wurde 'bezogen' und dort angegeben
    Für 2022 existierte eine Endabrechnung auch mit einem Rückzahlungsbetrag , der storniert und daher auch nicht zurückgezahlt wurde.

    *Also wäre hier die Eintragung NEIN bei der Frage Zeile 4 doch richtig, oder?

    Frühestens für 2023 würde hier eine Eintrag erfolgen, wenn ich das richtig einschätze.

    Danke für eine Antwort

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