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10bAbs.1 Pflegeversicherungsbeitrag gekürzt

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    10bAbs.1 Pflegeversicherungsbeitrag gekürzt

    Hallo zusammen,
    der Pflegeversicherungsbeitrag wurde gekürzt, weil er soweit ausgeschöpft war.

    Kann man zukünftig Abhilfe schaffen, in dem man weniger Altersversorgungsbeiträge zahlt, die 2022 zu 94 Prozent berücksichtigt wurden?

    Oder was übersehe ich?

    Vielen Dank.

    LG

    #2
    Sorry, das ist alles total unverständlich. 10b betrifft Zuwendungen für Steuerbegünstigte Zwecke (i.e. Spenden). Zusammenhang mit Pflegeversicherungsbeiträge.

    Beiträge zu einer Pflegeversicherung fallen unter 10, da ist dann entscheidend, ob gesetzliche PV (oder eine dazu analoge private Pflegepflichtversicherung) oder ein freiwillige Pflegeversicherung.

    Die Berücksichtigung von 94% der Beiträge zur Rentenversicherung ergibt sich aus dem gleitenden Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und steht so im Gesetz.

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      #3
      Hallo zusammen,
      Danke für die Rückmeldung.
      Sorry, es ist 10 und geht um eine private Pflegezusatzversicherung.

      Kann man zukünftig Abhilfe schaffen, in dem man weniger Altersversorgungsbeiträge zahlt, so dass die private Pflegeversicherung anerkannt wird?

      LG

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        #4
        Kann man zukünftig Abhilfe schaffen, in dem man weniger Altersversorgungsbeiträge zahlt, so dass die private Pflegeversicherung anerkannt wird?
        Nein, für Altersvorsorgebeiträge gelten andere steuerliche Vorschriften als für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo zusammen,
          Danke für die Rückmeldung.

          Gibt es eine andere Möglichkeit die zusätzliche private Pflegeversicherung anerkannt zu bekommen?

          LG

          Kommentar


            #6
            Da helfen nur Gesetzesänderungen.

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              #7
              Hallo zusammen,
              ;-)
              LG

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                #8
                Hallo zusammen,
                im Bescheid ist mitgeteilt worden, dass die private Pflegeversicherung deshalb nicht anerkannt werden kann, da der entsprechende Betrag aufgebraucht worden ist.
                Wie hoch ist dieser, was fällt alles dort hinein, was ist zu beachten?
                Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
                LG

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                  #9
                  Bei einem Arbeitnehmer 1900, dazu gehören die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wobei Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung als Teil derselben unbegrenzt abziehbar sind.

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                    #10
                    Hallo zusammen,
                    vielen Dank.
                    Wie ist es bei Selbständigkeit?
                    LG

                    Kommentar


                      #11
                      Dann sind es 2800 Euro.

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                        #12
                        Hallo zusammen,
                        2.800 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung dann passt die private Pflegeversicherung definitiv nicht.
                        LG

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                          #13
                          Das ist jetzt aber wahrlich kein neues Phänomen, dass der Freibetrag in vielen Fällen schon durch die Beiträge zur Sozialversicherung ausgeschöpft ist.

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                            #14
                            2.800 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung dann passt die private Pflegeversicherung definitiv nicht.
                            In der Regel werden diese Höchstbeträge bereits durch die Beiträge zur Kranken- und zur verpflichtenden Pflegeversicherung ausgeschöpft

                            bzw. überschritten. Nicht nur diese Zusatzversicherungen fallen steuerlich unter den Tisch, das trifft auch Haftpflicht- und Unfallversicherngen

                            sowie die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Hallo zusammen,
                              vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
                              Dann macht es ja auch Sinn es bei der Steuer nicht weiter anzugeben.
                              LG

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