Dann macht es ja auch Sinn es bei der Steuer nicht weiter anzugeben.
bei der die bis 2004 gültige Berechnungsmethode angewendet wurde. Brachte aber auch nur einen Vorteil, wenn keine Beiträge zur Rentenversicherung
mehr entrichtet werden mussten. Siehe § 10 Abs. 4a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
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