10bAbs.1 Pflegeversicherungsbeitrag gekürzt

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #16
    Dann macht es ja auch Sinn es bei der Steuer nicht weiter anzugeben.
    So ist das ! Ich habe diese Versicherungen zuletzt 2017 erklärt. Damals gab es aber noch eine Übergangsregelung mit einer Günstigerprüfung,

    bei der die bis 2004 gültige Berechnungsmethode angewendet wurde. Brachte aber auch nur einen Vorteil, wenn keine Beiträge zur Rentenversicherung

    mehr entrichtet werden mussten. Siehe § 10 Abs. 4a EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Peter100
      Erfahrener Benutzer
      • 02.06.2023
      • 147

      #17
      Hallo zusammen,
      interessant.
      Das ändert wohl auch nichts bei Beiträgen zum Versorgungswerk auch wenn man diese Beträge drastisch reduziert.
      LG

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #18
        Das ändert wohl auch nichts bei Beiträgen zum Versorgungswerk auch wenn man diese Beträge drastisch reduziert
        Für diese Beiträge, die ab 2023 grundsätzlich zu 100% berücksichtigt werden, gelten eigene Vorschriften und Höchstbeträge (> 25.000,00 €),

        mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Höchstbeträgen für weitere Vorsorgeaufwendungen besteht da kein

        Zusammenhang. Da wird schon seit 2005 unterschieden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Peter100
          Erfahrener Benutzer
          • 02.06.2023
          • 147

          #19
          Hallo zusammen,
          vielen Dank.

          Ist der Höchstbetrag (2023) für Rente 25.000 oder ggf. höhere um welche ggf. Zusatzbezräge.

          Die Beträge, die die Pflegekasse auf das Rentenkonto einzahlt sind die relevant?

          Wie gehe ich ggf. damit um und was ist zu beachten?



          Vielen Dank.

          LG

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          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4268

            #20
            Grenze für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufständigen Versorgungseinrichtungen und Rürup ist der Höchstbetrag zur Knappschaft West und ändert sich daher jährlich. Die Größenordnung 25T kommt hin, die exakte Zahl kannst du ja recherchieren.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45932

              #21
              Die Beträge, die die Pflegekasse auf das Rentenkonto einzahlt sind die relevant?
              Du meinst die Beiträge, die von der Pflegekasse für jemand entrichtet werden, der einen Angehörigen pflegt ?

              Die sind steuerlich nicht relevant, da nicht selbst erbracht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Peter100
                Erfahrener Benutzer
                • 02.06.2023
                • 147

                #22
                Hallo zusammen,
                vielen Dank.
                Ja, genau die Beiträge kommen von der Pflegekasse für eine Pflegeleistung als Angehöriger.

                Also nur selbst erwirtschaftet durch Erwerbsarbeit bzw. bezahlte.

                Vielen Dank.

                LG

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45932

                  #23
                  Also nur selbst erwirtschaftet durch Erwerbsarbeit bzw. bezahlte.
                  Selbst bezahlt ist relevant ! Ob das Geld dafür erarbeitet oder im Lotto gewonnen wurde, spielt keine Rolle.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • Peter100
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.06.2023
                    • 147

                    #24
                    Hallo zusammen,
                    ;-)
                    LG

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