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Kirchensteuer Festsetzung Abrechnung in € anderer Betrag als unter Sonderausgaben

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    Kirchensteuer Festsetzung Abrechnung in € anderer Betrag als unter Sonderausgaben

    Hallo zusammen,
    im Bescheid ist oben im Kasten unter
    „Abrechnung in €“ bei
    “bereits gezahlt“ ein anderer Betrag bei der Kirchensteuer zu lesen als unter
    “ab unbeschränkte abziehender Sonderausgaben“
    (gezahlte Kirchensteuer).

    Müsste das nicht identisch sein?

    Was übersehe ich?

    Vielen Dank.

    LG


    #2
    Müsste das nicht identisch sein?
    Wenn es Erstattungen für ein Vorjahr gegeben hat, fallen die Sonderausgaben zwangsläufig geringer aus als die bezahlte Kirchensteuer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo zusammen,
      vielen Dank für die Rückmeldung.

      Ist es immer eine Erstattung aus dem Vorjahr die dort eingesetzt wird?

      LG

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        #4
        Ist es immer eine Erstattung aus dem Vorjahr die dort eingesetzt wird?
        Es gilt das Zu- und Abflussprinzip. Im Kalenderjahr gezahlte Kirchensteuer abzüglich der im gleichen Jahr erhaltenen Erstattungen

        für frühere Jahre ergibt die als Sonderausgabe berücksichtigte Kirchensteuer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo zusammen,
          herzlichen Dank.
          LG

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            #6
            Außerdem kann es ja auch mal eine Nachzahlung geben.

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              #7
              Hallo zusammen,
              vielen Dank.

              Wenn ich es richtig verstanden habe, da der Betrag abweicht Muße ein Betrag aus dem Vorjahr sein…

              LG

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                #8
                Außerdem kann es ja auch mal eine Nachzahlung geben.
                Richtig, deshalb habe ich ja geschrieben:

                Im Kalenderjahr gezahlte Kirchensteuer
                Wir leisten z. B. vierteljährlich Vorauszahlungen auf die Kirchensteuer., die gehören ebenfalls zur gezahlten Kirchensteuer.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Hallo zusammen,
                  vielen Dank für Ihre hilfreiche Rückmeldung.
                  LG

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