Kirchensteuer Festsetzung Abrechnung in € anderer Betrag als unter Sonderausgaben

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  • Peter100
    Erfahrener Benutzer
    • 02.06.2023
    • 147

    #1

    Kirchensteuer Festsetzung Abrechnung in € anderer Betrag als unter Sonderausgaben

    Hallo zusammen,
    im Bescheid ist oben im Kasten unter
    „Abrechnung in €“ bei
    “bereits gezahlt“ ein anderer Betrag bei der Kirchensteuer zu lesen als unter
    “ab unbeschränkte abziehender Sonderausgaben“
    (gezahlte Kirchensteuer).

    Müsste das nicht identisch sein?

    Was übersehe ich?

    Vielen Dank.

    LG

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45931

    #2
    Müsste das nicht identisch sein?
    Wenn es Erstattungen für ein Vorjahr gegeben hat, fallen die Sonderausgaben zwangsläufig geringer aus als die bezahlte Kirchensteuer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Peter100
      Erfahrener Benutzer
      • 02.06.2023
      • 147

      #3
      Hallo zusammen,
      vielen Dank für die Rückmeldung.

      Ist es immer eine Erstattung aus dem Vorjahr die dort eingesetzt wird?

      LG

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45931

        #4
        Ist es immer eine Erstattung aus dem Vorjahr die dort eingesetzt wird?
        Es gilt das Zu- und Abflussprinzip. Im Kalenderjahr gezahlte Kirchensteuer abzüglich der im gleichen Jahr erhaltenen Erstattungen

        für frühere Jahre ergibt die als Sonderausgabe berücksichtigte Kirchensteuer.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Peter100
          Erfahrener Benutzer
          • 02.06.2023
          • 147

          #5
          Hallo zusammen,
          herzlichen Dank.
          LG

          Kommentar

          • Hilfsprofi
            Erfahrener Benutzer
            • 04.11.2021
            • 519

            #6
            Außerdem kann es ja auch mal eine Nachzahlung geben.

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            • Peter100
              Erfahrener Benutzer
              • 02.06.2023
              • 147

              #7
              Hallo zusammen,
              vielen Dank.

              Wenn ich es richtig verstanden habe, da der Betrag abweicht Muße ein Betrag aus dem Vorjahr sein…

              LG

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45931

                #8
                Außerdem kann es ja auch mal eine Nachzahlung geben.
                Richtig, deshalb habe ich ja geschrieben:

                Im Kalenderjahr gezahlte Kirchensteuer
                Wir leisten z. B. vierteljährlich Vorauszahlungen auf die Kirchensteuer., die gehören ebenfalls zur gezahlten Kirchensteuer.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • Peter100
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.06.2023
                  • 147

                  #9
                  Hallo zusammen,
                  vielen Dank für Ihre hilfreiche Rückmeldung.
                  LG

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