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Einkünfte Vermietung u Verpachtung : auf 5 Jahre zu verteilende Aufwendungen

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    Einkünfte Vermietung u Verpachtung : auf 5 Jahre zu verteilende Aufwendungen

    Hallo

    folgende Ausgangssituation : 2021 wurden Fenster erneuert. Für die Steuererklärung 2021 wurde in Zeile 42 unter 1. erfasst

    Gesamt-Aufwand 2021 7500 Euro, zusätzlich Rechnungs-Datum 15.05.2021, Fa. XXX (**)
    zusätzlich bei "Davon 2021 abzuziehende Werbungskosten " 1500 Euro
    (ich will das auf 5 Jahre abschreiben)

    Was muss ich für die Berücksichtigung der zweiten 1500 Euro in der Steuerklärung 2022 erfassen ?

    Alternative 1
    Muss ich bei "Gesamtaufwand 2022 " wieder die "alten" Werte von 2021 (siehe (**) wiederholen
    und zusätzlichn bei "Davon 2022 abzuziehende Werbungskosten" die nächsten 1500 Euro eintragen ?

    Alternative 2
    Muss ich Gesamtaufwand 2022 leer lassen (bezahlt wurde ja 2021 schon alles) und lediglich bei
    "Davon 2022 abzuziehende Werbungskosten" die nächsten 1500 Euro eintragen
    Klingt für mich nicht sehr logisch ?

    Was hat es mit Zeile 46 auf sich ?
    Dort steht zu berücksichtigender Anteil aus 2021 - klingt verwirrend, ich v e r m u t e dass ich da nichts
    eintragen muss, oder ??

    Danke für Eure Antworten

    #2
    Dort steht zu berücksichtigender Anteil aus 2021 - klingt verwirrend, ich v e r m u t e dass ich da nichts
    eintragen muss, oder ??
    Genau dort gehören aber die 1.500,00 € hin, die hast du ja 2021 ausgegeben, also stammen sie aus 2021.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Genau dort gehören aber die 1.500,00 € hin, die hast du ja 2021 ausgegeben, also stammen sie aus 2021.
      OK ich sehe meinen Denkfehler, warum war ich so auf eine Eingabe für 2022 fixiert ?

      Also in den Teil für 2022 n i c h t s eintragen, aber dafür unter "zu berücksichtigender Anteil aus 2021" die 1500 Euro !?
      Das gleiche dann wohl in den weiteren 3 Folgejahren ...

      Kommentar


        #4
        Das gleiche dann wohl in den weiteren 3 Folgejahren
        So ist das, wobei sich die Zeile Jahr für Jahr um eine Nummer verschiebt, so dass die Datenübernahme aus dem Vorjahr den Wert in der

        falschen Zeile einträgt. Zumindest in den letzten Jahren war das nach meiner Erinnerung so.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          So ist das, wobei sich die Zeile Jahr für Jahr um eine Nummer verschiebt, so dass die Datenübernahme aus dem Vorjahr den Wert in der

          falschen Zeile einträgt. Zumindest in den letzten Jahren war das nach meiner Erinnerung so.
          Vielen Dank nochmal ... wenn man von der Fixierung auf eine 2022-Eingabe weg kommt ist das ja auch logisch (wie das einzutragen ist).
          Naja das mit der Kopierfunktion - da wird halt in das "gleiche" Feld kopiert, unabhängig davon dass dies im Folgejahr nicht mehr das gleiche "logische" Feld ist.
          Sicher ein Fehler mit Prio 3 oder 4 ... das kann dann in der IT schon dauern, bis die das fixen.
          Das werde ich dann in den nächsten Jahren schon im Griff haben ...

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