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Grundsteuer Bayern fensterloses Bad/Klo

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    Grundsteuer Bayern fensterloses Bad/Klo

    Hallo Allerseits,
    ich lese in der Anleitung zur Wohnflächenangabe in Elster
    "Entsprechen die Grundflächen von Räumen nicht den Anforderungen der Bayerischen Bauordnung zur Nutzung, gehören diese nicht zur Wohnfläche."
    und in der WOFIV "... Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume: ... "Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen, sowie ..."
    In der Bayerischen Bauordnung gibt es nur eine Passage zur Nutzung von Räumen, nämlich
    "Abschnitt VII Nutzungsbedingte Anforderungen
    Art. 45 Aufenthaltsräume
    ...
    (2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. 2Sie
    müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-
    Grundfläche des Raums einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
    ...
    "
    Danach dürfte ja ein innenliegendes fensterloses Bad oder Klo nicht zur Wohnfläche gehören.
    Ist das so oder nicht?
    Die oben zitierten Passagen in der WOFIV bzw. in der Anleitung sagen leider nicht auf welche Nutzung sie sich beziehen.
    Wäre sehr verbunden für Klarheit!
    Alles Gute,
    Klaus

    #2
    Danach dürfte ja ein innenliegendes fensterloses Bad oder Klo nicht zur Wohnfläche gehören.
    Ist das so oder nicht?
    Da irrst du dich ! Bäder und WC's sind keine Aufenthaltsräume im Sinne der BayBO.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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