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Berechnung der Einkommenssteuer und Altersvorsorgezulage

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    Berechnung der Einkommenssteuer und Altersvorsorgezulage

    Hallo,

    Fragen zur Einkommenssteuererklärung:
    image.png
    ich habe 14652 € als zu versteuerndes Einkommen. Ich gehe auf https://www.bmf-steuerrechner.de/eks...st-result=true
    gebe dies ein, wähle alleinstehend, wähle Berechnungsjahr 2022 (Da ich in 2023 meine Steuererklärung für 2022 mache). Klicke auf berechnen.
    Hier wird angegeben: Summe 804 Euro. Warum wird in den Bescheiddaten der Einkommenssteuer 858 € angegeben/berechnet?

    image.png

    Altersvorsorgezulage 105 €, die die festzusetzende Einkommenssteuer erhöhen. Wie kommt man hier auf 105 Euro? Wo kommen diese her?
    Ich habe einen Riestervertrag in dem ich eine Zulage von 175 € erhielt.

    #2
    1. Weil ausweislich der Berechnung Leistungen unter Progressionsvorbehalt vorlagen.
    2. Der Zulagenanspruch ergibt sich aus den angegebenen Beiträgen in den Riestervertrag und den Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Entgelt des Vorjahres.

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      #3
      Hallo multi,

      zu 1.
      ich habe Kurzarbeitergeld erhalten. Daran wird es liegen. Danke!
      zu 2.
      Für das Jahr 2022 Beiträge ohne Zulage 574 Euro von mir eingezahlt.
      für das Beitragsjahr 2021
      erhaltene Zulage => Grundzulage 175 Euro.

      So stand es in meinem Schreiben, dass ich am 26.03.23 von der Allianz erhalten habe.

      Wie kommen die jetzt hier auf 105 € als Altersvorsorgezulage? Des ist mir nicht klar!

      Kommentar


        #4
        Der Zulagenanspruch wird wie gesagt aus rentenversicherungsplichtigem Entgelt 2021 und Beiträgen 2022 berechnet. Was für 2021 an Zulage tatsächlich bezahlt wurde, ist egal.

        Damit 574 für die volle Zulage gereicht hätte, hätte das RV-Brutto maximal 18.725 = (574+175)/0,04 betragen dürfen.

        Kommentar


          #5
          Da passt irgendetwas nicht:

          Im Jahr 2021 habe ich als SV-Gehalt 18712 Euro verdient. 4 % davon - 175 Euro Zulage sind: 573 Euro. Ich hab im Verlauf des Jahres 2022 574 Euro in meinen Riester eingezahlt
          Die volle Zulage für 2021 habe ich erhalten.

          Im Jahr 2022 habe ich als SV-Gehalt 28253 Euro verdient. 4 % davon - 175 Euro Zulage sind: 955 Euro. Im Verlauf des Jahres 2023 hab ich 955 Euro eingezahlt.

          Nun erhalte ich meinen Steuerbescheid (siehe ursprüngliche Frage), wo steht, dass die Altersvorsorgezulage nur 105 € ist. 574/28253 * 175 = 105 Euro.
          D. h. ich hätte im Jahr 2022 für mein SV-Gehalt von 28253 Euro, obwohl ich dies erst am Ende des Jahres 2022 weiß, 955 Euro im Jahr 2022 einzahlen müssen.

          Und genau dies widerspricht:
          "Zulagenanspruch wird wie gesagt aus rentenversicherungsplichtigem Entgelt 2021 und Beiträgen 2022 berechnet."
          Da ich ja ein SV-Gehalt von 28253 in 2022 verdient habe und die Beiträge von 955 Euro in 2023 geleistet habe.

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            #6
            Unverständlich. Das rentenversicherungspflichtige Entgelt aus 2022 wird doch erst in der Steuererklärung 2023 erfragt. In der Steuererklärung 2022 war hingegen der Wert aus 2021 gefragt.

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              #7
              Meine Ausgangsfrage bezieht sich auf meine Steuererklärung 2022, die ich jetzt in 2023 mache.
              Dort steht Altersvorsorgezulage 105. Und ich verstehe nicht wie man auf diese 105 kommt. Da wie geschrieben:

              Im Jahr 2022 habe ich als SV-Gehalt 28253 Euro verdient. 4 % davon - 175 Euro Zulage sind: 955 Euro. Im Verlauf des Jahres 2023 hab ich 955 Euro eingezahlt.
              Im Jahr 2021 habe ich als SV-Gehalt 18712 Euro verdient. 4 % davon - 175 Euro Zulage sind: 573 Euro. Ich hab im Verlauf des Jahres 2022 574 Euro in meinen Riester eingezahlt
              Die volle Zulage für 2021 habe ich erhalten.

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                #8
                Sorry, ich gebe auf. In der Steuererklärung 2022 wird das rentenversicherungspflichtige Entgelt 2021 erfragt, weil dieses für den Zulagenanspruch 2022 Rechengröße ist. Du erzählst mir aber immer von der Zulage 2021 und dem Entgelt 2022, was beides völlig irrelevant ist.

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                  #9
                  Hi multi,
                  du hast recht . Steuererklärung 2022, wo das RV-Entgelt für 2021 bzgl. des Zulagenanspruchs für 2022 relevant ist.

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                    #10
                    Hi multi,

                    meinen richtigen Steuerbescheid (Einkommenssteuer) für 2022 habe ich heute vom Finanzamt erhalten.
                    In dem Bescheid wird mir bescheinigt, dass ich Altersvorsorgebeiträge i.H.v. 574 Euro geleistet habe. Dies ist korrekt.

                    Wie zuvor vermerkt:
                    Im Jahr 2021 habe ich als SV-Gehalt 18712 Euro verdient. 4 % davon - 175 Euro Zulage sind: 573 Euro. Ich hab im Verlauf des Jahres 2022 574 Euro in meinen Riester eingezahlt.
                    => Genau dies sind die 574 Euro Altersvorsorgebeiträge in meinem Steuerbescheid (Einkommenssteuer).

                    In meinem Steuerbescheid (Einkommenssteuer) für 2022 steht weiter:
                    Altersvorsorgezulage 106 Euro

                    Wie kommt man auf 106 Euro Altersvorsorgezulage:
                    Wahrscheinlich 574/(28253 Euro * 0,04 - 175) = 105,18 Euro. Die 28253 Euro sind mein SV-Gehalt von 2022.

                    Und genau das, verwirrt mich:
                    Ich habe im Jahr 2022 die vollen 4% von meinem SV-Gehalt 2021 einbezahlt um die volle Riester-Zulage für 2022 zu erhalten, aber im Steuerbescheid (Einkommenssteuer) für das Jahr 2022 werden mir als Altersvorsorgezulage nur 106 Euro ausgewiesen?
                    Zuletzt geändert von Oli; 18.08.2023, 14:38.

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                      #11
                      Die 28253 Euro sind mein SV-Gehalt von 2022.
                      Die Frage ist doch, was hast du in der Anlage AV für 2022 eingetragen ? Die 18.712 € aus 2021 oder fälschlich die 28.253 € aus 2022 ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Des ist es. Danke Charlie24!

                        Andere Frage, es wäre sehr nett, wenn du mir dabei auch noch weiterhelfen könntest.
                        Im Jahr 2021 erhielt ich eine Dividende von Biontech. Dort fand ein doppelter Abzug von Kapitalertragsteuer und Soli ab. Im Jahr 2023 habe ich deshalb eine Einzelsteuerveranlagung erhalten. In dieser wird belegt, dass die Dividende nur einmal ausgezahlt wurde.
                        Dieses Schreiben habe ich erst nach dem Einreichen meiner Steuererklärung für 2022 (im Jahr 2023) erhalten.

                        Habe dies kurz nach dem Einreichen meiner Steuererklärung für 2022 dem FA gemeldet. Auf meinem Steuerbescheid für 2022 ist nichts dazu vermerkt, dass diese doppelte Kapitalertragssteuer zurückerstattet wurde.
                        Zuletzt geändert von Oli; 18.08.2023, 16:10.

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                          #13
                          Habe dies kurz nach dem Einreichen meiner Steuererklärung für 2022 dem FA gemeldet.
                          Mit der Steuererklärung für das Jahr 2022 hat das doch nichts zu tun, das betrifft doch das Jahr 2021.

                          Dass auf dem Steuerbescheid für 2022 dazu nichts vermerkt ist, ist m. E. durchaus korrekt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Mein Fehler sorry, die Dividende, die von Biontech ausbezahlt wurde, war am 17.06.2022 fällig. Sie gehört ins Jahr 2022 nicht 2021.
                            Wie geschrieben wurde in meinem Steuerbescheid 2022 nichts dazu vermerkt ???

                            Auf meinem Steuerbescheid 2022 war auch noch eine "über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung" i. H. v. XX Euro vermerkt.
                            Gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG
                            => Was passiert mit diesem Betrag? Wird mir dieser auch noch ausbezahlt?

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                              #15
                              Sie gehört ins Jahr 2022 nicht 2021.
                              Dann hättest du das auch für 2022 über die Anlage KAP erklären müssen. Da muss man dann mit Berichtigungen arbeiten und Belege einreichen,

                              es sei denn, die depotführende Bank hat den doppelten Abzug selbst berichtigt.

                              Wird mir dieser auch noch ausbezahlt?
                              Nein, das ist doch in deinem Steuerbescheid bereits mit berücksichtigt, es wird nur zusätzlich gesondert festgestellt.

                              Im Übrigen hast du durch die fehlerhafte Angabe zum rentenversicherungspflichtigen Brutto um 70,00 € zu viel bekommen,

                              da die Zulage nur mit 105,00 € gegengerechnet wurde statt mit 175,00 €.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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