Günstigerprüfung

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  • Penyelam
    Neuer Benutzer
    • 09.05.2019
    • 26

    #1

    Günstigerprüfung

    Neben "normalen" Fonds habe ich noch Fonds bei wealthcap.
    Diese sollen in Anlage KAP-BET und V eingetragen werden. Werden die steuerlich genauso behandelt wie die Erträge in KAP?
    Ein weiteres Problem ist, dass wealthcap das "Steuerliche Jahresergebnis" erst ein bis drei Jahre später schickt.
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Einkünfte aus V+V werden wie Einkünfte aus V+V behandelt, KAP entsprechend. Du kannst einen Platzhalter angaben mit "Feststellungsbescheid liegt noch nicht vor" o. ä. Die FÄ ändern das dann nachtröäglich.

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