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Bug? EKSt-Steuerberechnung erkennt die Eingaben in Anlage KAP nicht

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    Bug? EKSt-Steuerberechnung erkennt die Eingaben in Anlage KAP nicht

    Ich habe in der EKSt 2022, Anlage KAP ein Problem mit der Steuerberechnung.
    In Vorbereitung habe ich die Belegdaten abgerufen, hier waren auch von meinen Banken die Angaben der Kapitalerträge dabei. Ich habe alles übernehmen lassen.
    Wundere mich nun, daß in der Anlage KAP dazu nichts zu finden ist?!

    Also habe ich folgende Daten selbst eingetragen:

    Auf Seite 3 (Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) - keine Angaben, weil es für mich nicht zutrifft.

    Auf Seite 4 (Sparer-Pauschbetrag) habe ich in Zeile 17 "In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt (gegebenenfalls 0)" den Wert 32 eingetragen. Laut Überschrift soll ich dort was eingeben, wenn ich auch was in Zeile 18 eintrage.

    Dann also auf Seite 5 (Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) in Zeile 18 "Inländische Kapitalerträge (ohne Betrag laut Zeile 26)" habe ich ebenfalls den Wert 32 eingetragen.

    Prüfe Formular... - "keine Fehler"
    Steuerberechnung... -
    AHW Abbruch-Hinweise
    Bei den Kapitalerträgen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, wurde ein in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag eingegeben, aber keine dazugehörigen Kapitalerträge.
    Ähm.. nein!?
    Selbst wenn ich meinen Pauschbetrag auf Seite 4 auf 0 setze, bekomme ich diesen Abbruch-Hinweis.
    Genau hingesehen (deshalb habe ich oben das "nicht" unterstrichen) - diese Abbruchmeldung bezieht sich auf Seite 3 - dort habe ich aber nichts eingegeben!

    Bug oder Missverständnis?


    #2
    ... hier waren auch von meinen Banken die Angaben der Kapitalerträge dabei. Ich habe alles übernehmen lassen.
    Wundere mich nun, daß in der Anlage KAP dazu nichts zu finden ist?!
    Nein, du irrst dich. Die Banken übermitteln nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge, die taugen nicht für eine Übernahme.

    Die gehören entweder in die Zeile 16 oder in die Zeile 17, wobei die Anwendung ja nicht weiß, wohin du die schreiben willst oder ob du überhaupt

    eine Anlage KAP einreichen willst oder musst. Warum willst du überhaupt Kapitaleinkünfte erklären ? Und warum in Zeile 18 ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Aus meinem Verständnis muss ich Zinsen, die ich aus meinem Kaptital "ernte" als Ertrag/Einnahme angeben.
      Und weil sie direkt von der Bank gutgeschrieben noch keinem Steuerabzug unterlegen haben, sind es für mich Einkünfte, die ich dort in Zeile 18 eintragen sollte. Oder nicht?

      Inzwischen habe ich etwas rumprobiert und dabei festgestellt, daß der Abbruch vermieden wird, sobald ich die 0 aus Zeile 16 entferne (sie bezieht sich ja auf Seite 3, wo ich nichts eingegeben habe). Daß die Steuerberechnung nicht so schlau ist, bei keinen Angaben auf Seite 3 den Wert 0 in Zeile 16 mit "nichts" gleichzusetzen bzw. zu ignorieren (Hinweis ist ja okay, aber gleich einen Abbruch wage ich als Bug zu vermuten), kann ja niemand ahnen.

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        #4
        Zitat von ma3as Beitrag anzeigen
        Aus meinem Verständnis muss ich Zinsen, die ich aus meinem Kaptital "ernte" als Ertrag/Einnahme angeben.
        Warum? War es nicht Sinn der Abgeltungssteuer, dass die Anlage Kap meist überflüssig ist?

        Zitat von ma3as Beitrag anzeigen
        Und weil sie direkt von der Bank gutgeschrieben noch keinem Steuerabzug unterlegen haben, sind es für mich Einkünfte, die ich dort in Zeile 18 eintragen sollte. Oder nicht?
        Nenn mich naiv, aber Erträge, die mit einem FSA verrechnet wurden, unterlagen der inländischen Besteuerung.

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          #5
          Aus meinem Verständnis muss ich Zinsen, die ich aus meinem Kapital "ernte" als Ertrag/Einnahme angeben.
          Wie kommst du darauf ?

          Und weil sie direkt von der Bank gutgeschrieben noch keinem Steuerabzug unterlegen haben, sind es für mich Einkünfte, die ich dort in Zeile 18 eintragen sollte. Oder nicht?
          Hast du der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt oder nicht ? Wenn ja, dann haben sie doch dem Steuerabzug unterlegen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Einen FSA.. ja, stimmt. Durch die lange Zeit, in der es keine Zinsen gab, habe ich offenbar den Mechanismus vergessen, wie das alles zusammenspielt.
            Damals musste ich glaub nur den Betrag angeben, der den Pauschbetrag überstieg. Das war dann ja jahrelang nicht mehr der Fall. 2023 wird es in der EKSt möglicherweise wieder aktuell.

            Jetzt für 2022 noch nicht - in diesem Fall kann ich die Anlage KAP entfernen, weil das FA ja die Daten von den Banken schon bekommen hat?

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              #7
              Damals musste ich glaub nur den Betrag angeben, der den Pauschbetrag überstieg. Das war dann ja jahrelang nicht mehr der Fall. 2023 wird es in der EKSt möglicherweise wieder aktuell.
              Auch dann macht die Abgabe der Anlage KAP nur dann Sinn, wenn die Günstigerprüfung erfolgversprechend ist oder die Freistellungsaufträge falsch auf die Banken

              verteilt wurden, so dass der Sparer-Pauschbetrag von jetzt 1.000,00 € bei einer Bank nicht gereicht hat und bei einer anderen nicht ausgeschöpft wurde.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hm.. also in der Steuerberechnung hebt sich das aktuell direkt auf.

                Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)

                Kapitalerträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
                noch nicht ausgeschöpfter
                Sparer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . -32
                Einkünfte i.S.d. § 32 d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . 0


                Vielen Dank für deine Hilfe.

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                  #9
                  Zitat von ma3as Beitrag anzeigen
                  Hm.. also in der Steuerberechnung hebt sich das aktuell direkt auf.
                  Was aber daran liegt, dass der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft wurde.

                  Nach deiner Logik müsste jemand, der 1000 Euro freigestellt hatte, den ausgeschöpten FSA in Zeile 17 eintragen und die 1000 Euro Erträge in Zeile 18 nochmals. Dann würden auf diese aber 250 Euro Steuern anfallen.

                  ​​​​​​

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                    #10
                    Hallo ma3as,

                    die Zeile 17 behandelt - wie es der Text auch sagt - nicht erklärte Kapitalerträge. Du willst dann aber in Zeile 18 den identischen Betrag doch erklären, das widerspricht sich total.
                    Beide Zeilen waren hier falsch. Wenn dann wären wohl die Zeilen 7 und 16 richtig. Aber wenn gar keine Abgeltungsteuern einbehalten wurden (was hier stark zu vermuten ist), dann musst du höchstwahrscheinlich auch gar nichts erklären - lass' die Anlage KAP weg.

                    Anmerkung: Das alles gilt nur für inländische Banken (wovon ich hier mal ausgehe).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      die Zeile 17 behandelt - wie es der Text auch sagt - nicht erklärte Kapitalerträge. [...] lass' die Anlage KAP weg.

                      Anmerkung: Das alles gilt nur für inländische Banken (wovon ich hier mal ausgehe).

                      Stefan
                      Hallo Stefan, ja.. ich hab nochmal tiefer in die Materie mich reingelesen - die "Erklärung" hat die Bank ja schon für mich gemacht und würde dann auch selbst die Steuer schon abführen.

                      Da ja alles innerhalb des FSA liegt, passiert weder bei der Bank noch bei mir was und deshalb hab ich dann die Anlage KAP entfernt.

                      Vor ein paar Jahren hatte ich jemand einem privaten Kredit gewährt und die daraus resultierenden Zinseinnahmen dort eingetragen - die wurden am Ende auch nicht besteuert, weil vom FA eine Pauschale angesetzt wurde.

                      Danke für die Hilfestellung an alle Mitdenker!

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