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EMRente und Midijob

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    EMRente und Midijob

    Hallo zusammen
    Ich bin neu hier und schon brauche ich mal eure Hilfe.
    Ich beziehe Erwerbsminderungsrente und momentan noch einen Minijob 520€ nebenher.

    Ich hätte jetzt die Möglichkeit durch Provisionszahlungen mehr als 520€ zu verdienen müsste aber dann in einen Midijob wechseln. Ich habe das Ganze mit Elster 2022 durchgerechnet und komme zu einem für mich seltsamen Ergebnis.
    Scchwerbehindertenfreibetrag 1780€
    Nachzahlung ohne Midijob jedoch mit Minijob 520€ ca. 350€

    Das gleiche mit Midijob 521€ (!) (6252€/J)
    Steuer auf Midijob 750€/Jahr wird vom AG einbehalten. StKl 6 (!)
    Elster 2022 mit Midijob 521€ Nachzahlung 820€ !

    Das bedeutet, zusätzlich zu der Lohnsteuer, die vom AG einbehalten wird, erhöht sich meine Nachzahlung um ca. 470€
    Um auf 520€ netto im Midijob zu kommen müsste ich also 680€ brutto verdienen. Ergibt ca. 11 Stunden im Monat umsonst arbeiten, um auf das gleiche Ergebnis zu kommen!
    Habe ich da einen Denkfehler oder kann ich das mit Elster 2022 nicht nachrechnen, da die Änderungen für Zuverdienst erst per Gesetz zu Januar 2023 wirksam werden?
    Warum hat man dann die Zuverdienstgrenzen für EMRentner auf 17500€ erhöht? Bringt doch nur etwas, wenn der Stundenlohn über 20€/h liegt.

    Es ist doch richtig, dass der Midijob in Elster 2022 bei Einkommen nach Steuerklasse 6 anzugeben ist. (Rentenzahlung in StKl 1, Midijob in StKl 6, korrekt?)

    Wo kann ich die Lohnsteuerklasse für die Rente seheh/einstellen in Anlage R? Ich habe nicht gefunden.

    Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe

    Gruß Dieter

    #2
    Du vermengst da einiges, das nichts miteinander zu tun und mit der elektronischen Steuererklärung sowieso nicht.

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt, deshalb nur ganz kurz: Steuerlich fährt man als Rentner mit einem pauschal versteuerten Minijob

    wahrscheinlich am besten, der gehört nämlich nicht in Steuererklärung und wirkt sich deshalb nicht weiter aus. Ein Minijob auf Steuerklasse

    unterscheidet sich steuerlich hingegen nicht von einem Midijob, es bleibt mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steuerfrei, ansonsten

    muss man Steuern zahlen. Auch vom steuerpflichtigen Teil der Rente müssen Steuern bezahlt werden, wobei sämtliche steuerpflichtigen

    Einkünfte eines Kalenderjahres aufaddiert werden. Für Renten gibt es keine Lohnsteuerklassen, davon werden auch keine Steuern einbehalten,

    die musst du ab einer bestimmten Höhe selbst gegenüber dem Finanzamt erklären ! Rentenbezug neben Arbeitslohn führt in der Regel zu

    Steuernachzahlungen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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