Absetzen von Umzugskosten wg. Jobwechsel

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  • LauraB
    Benutzer
    • 05.02.2017
    • 33

    #1

    Absetzen von Umzugskosten wg. Jobwechsel

    Guten Tag zusammen,

    meine Familie (1 Kind, Mann, Frau) musste aus beruflichen Gründen ins Ausland ziehen. Nun stellt sich uns die Frage, inwieweit wir die Umzugskosten steuerlich geltend machen können, da beide Ehepartner einen neuen Job im Ausland angenommen haben. Ich habe etwas von einer Umzugspauschale in Höhe von 1476€ pro Person gelesen. Könnten wir demnach 3*1476€ pauschal ansetzen? Oder sollte man lieber die einzelnen Posten wie Transportkosten etc. einzeln ansetzen?

    Vielen Dank vorab
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Seid ihr denn weiter in Deutschland steuerpflichtig ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • LauraB
      Benutzer
      • 05.02.2017
      • 33

      #3
      Vielen Dank für deine klärende Nachfrage. Wir sind weiterhin in Deutschland steuerpflichtig.

      Kommentar

      • LauraB
        Benutzer
        • 05.02.2017
        • 33

        #4
        Ist meine Frage etwas untergegangen? Ich wäre dankbar für eine hilfreiche Antwort.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Ich wäre dankbar für eine hilfreiche Antwort.
          In dem Forum hier geht es um Fragen zur elektronischen Steuererklärung, nicht um die Vermittlung von Steuerwissen.

          Bitte selbst nachlesen:
          Für Auslandsumzüge (Umzüge zwischen Inland und ­Ausland sowie im Ausland)[1] ist die Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) anzuwenden. Für sonstige Umzugsauslagen ist auch hier eine Umzugspauschale[2] zu beachten. Auch im Fall des Umzugs vom Ausland ins Inland können die dem Arbeitnehmer ...
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • LauraB
            Benutzer
            • 05.02.2017
            • 33

            #6
            Wo genau trage ich die Umzugskosten denn in Elster ein?

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            • Hilfsprofi
              Erfahrener Benutzer
              • 04.11.2021
              • 521

              #7
              Anlage N, das sind Werbungskosten falls beruflich veranlasst.

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              • LauraB
                Benutzer
                • 05.02.2017
                • 33

                #8
                Vielen Dank!

                Noch eine abschließende Frage zur Umzugspauschale: Wenn ich es richtig verstehe kann ich 1476€ pro Person ansetzen, für jedes Familienmitglied, das am Umzug beteiligt ist. Wo kann ich denn diese Pauschale für mein Kind eintragen?

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45997

                  #9
                  Wenn ich es richtig verstehe kann ich 1476€ pro Person ansetzen,
                  Wie viel für welche Personen absetzbar bzw. ansetzbar ist, steht in dem von mir verlinkten Artikel.

                  Zu erklären ist der Gesamtbetrag bei den Werbungskosten der Person, die die berufsbedingten Umzugskosten geltend machen darf,

                  sicher nicht in der Anlage Kind !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • Trekker
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.03.2023
                    • 328

                    #10
                    Zitat von LauraB Beitrag anzeigen
                    Wenn ich es richtig verstehe kann ich 1476€ pro Person ansetzen, für jedes Familienmitglied, das am Umzug beteiligt ist. Wo kann ich denn diese Pauschale für mein Kind eintragen?
                    So wie ich es lese ist der Betrag für das Kind geringer und eingetragen wird er natürlich auch bei der Person die aus beruflichen Gründen umziehen muss.

                    Kommentar

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