Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elster for students, first try

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elster for students, first try

    Hallo liebe Menschen,

    ich versuche mich zum ersten Mal mit Elster und meiner Einkommensteuer. Ich habe einige Fragen und weiß nicht, ab wann eine 'steuerrechtliche' erreicht ist. Also frage ich im Folgenden schrittweise und würde mich sehr freuen über Korrektiv und mögliche Antworten.

    A) Kann ich mir die Formularsuche sparen, indem ich die Lohnsteuerbescheinigung nutze?
    B) Es geht mir darum einen 3 Jahre andauernden steuerpflichtigen Nebenjob abzusetzen, einen Umzug und Studiumsmaterial (Notebook vor Allem).
    C) Meine Frage ist, welche Formulare ich in Elster benötige, weil in meiner Vorstellung, das ja nicht viel sein kann, aber ich vermute hierin liegt bereits eine über das Forum hinausgehende Zuständigkeit.. falls nicht, freue ich mich über eine Aufklärung.

    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

    Mit herzlichem Gruß
    Keiichi

    #2
    Hallo liebe Menschen,

    ich versuche mich zum ersten Mal mit Elster und meiner Einkommensteuer. Ich habe einige Fragen und weiß nicht, ab wann eine 'steuerrechtliche' erreicht ist. Also frage ich im Folgenden schrittweise und würde mich sehr freuen über Korrektiv und mögliche Antworten.

    A) Kann ich mir die Formularsuche sparen, indem ich die Lohnsteuerbescheinigung nutze?
    B) Es geht mir darum einen 3 Jahre andauernden steuerpflichtigen Nebenjob abzusetzen, einen Umzug und Studiumsmaterial (Notebook vor Allem).
    C) Meine Frage ist, welche Formulare ich in Elster benötige, weil in meiner Vorstellung, dass ja nicht viel sein kann.

    Ich freue mich und bin für jede Hilfe dankbakr.

    Mit herzlichem Gruß
    Keiichi

    Kommentar


      #3
      Bitte die gleiche Frage immer nur einmal stellen !

      Ich habe die Fragen zusammengeführt !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Du benötigst zur Einkommensteuererklärung neben dem Hauptvordruck die Anlagen N, Vorsorgeaufwand und möglicherweise auch Sonderausgaben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie,
          vielen lieben Dank. Das werde ich direkt ausprobieren.
          Tatsächlich hatte ich bemerkt, dass ich im falschen Unterthema war und dann versucht den ersten Beitrag zu löschen, aber auch nach längerem Suchen nicht gefunden, wo sich die Löschfunktion befindet.. Entschuldige! Ich dachte mir, dass das als stressful erscheinen wird...

          Erst einmal vielen lieben Dank!

          Kommentar


            #6
            ... aber auch nach längerem Suchen nicht gefunden, wo sich die Löschfunktion befindet.
            Den ersten Beitrag eines Themas kann man nicht löschen, zumindest kannst du das nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              A) Arbeitgeber müssen für Ihre Arbeitnehmer eine jährliche Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Der Arbeitnehmer selber kann dann eine Einkommensteuererklärung machen.

              B) Einen Nebenjob kann man nicht absetzen. Man erklärt in der Steuererklärung alle maßgeblichen Einkünfte, also Hauptjob und Nebenjob etc. Soweit es sich um einen 'echten' Minijob handelt, der pauschal besteuert wurde, gehört der nicht in die Steuererklärung. Auch nicht die dafür angefallenen Werbungskosten.

              Kommentar


                #8
                Ah, dann weiß ich Bescheid (#Charly24). Danke Dir.
                Danke für die Nachricht (#L. E. Fant)! Es war nicht ein echter Minijob, ich war als Werkstudent angestellt.

                Kommentar

                Lädt...
                X