Zitat von reckoner
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Ich dachte ich könnte nur die Gewinne aus Altbeständen mit den Verlustvortrag von 2020 verrechnen (auf der Steuerbescheinigung Zeile 10 Anlage KAP) und brauche nicht die akteullen G/V und Sparerfreibetrag eingeben. Da lässt aber Mein Elster nicht zu.
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