Bei der Fläche des Grundstücks werden vom Finanzamt berechnet: Flurstück 9590: 3455/100.000 (Eigentumswohnung) + 143.000/100.000 (Stellplatz Tiefgarage) = 3.598/100.000 und noch zusätzlich Flurstück 9588 mit 1/85 (Zufahrt zur Tiefgarage/Gesamtfläche 654 qm) zugrundegelegt. Gesamtfläche des Grundstücks: 3.147 qm. Ist es zulässig, dass sowohl der Stellplatz (unterhalb des Wohnhauses) und zusätzlich die Zufahrt zur Tiefgarage bei der Grundsteuer angerechnet werden?
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Grundsteuerwertbescheid: Stellplatz in der Tiefgarage + Fläche für Garagenzufahrt
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Ist es zulässig, dass sowohl der Stellplatz (unterhalb des Wohnhauses) und zusätzlich die Zufahrt zur Tiefgarage bei der Grundsteuer angerechnet werden?
verbundenen Miteigentumsanteile am Flurstück sind immer bewertungserheblich, das gilt auch für die 143/100000 des TG-Stellplatzes.
Die Berechnung des Finanzamts ist deshalb korrekt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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