Hallo!
Ich arbeite als freiberuflicher Lehrer für verschiedene private Schulen (als Kleinunternehmer). Der Auftraggeber meiner ersten Tätigkeitsstätte zahlt mir neuerdings eine "Fahrkostenerstattung" von 70 Euro im Monat. Wo muss ich diese Erstattung in der EÜR angeben?
Ziehe ich den Betrag einfach von der Entfernungspauschale ab, die ich bei meinen Fahrtkosten angebe?
Behandle ich ihn wie ein zusätzliches Einkommen und gebe es bei den normalen Betriebseinnahmen an?
Oder gibt es einen anderen Platz dafür?
Vielen Dank im Voraus!
c.
Ich arbeite als freiberuflicher Lehrer für verschiedene private Schulen (als Kleinunternehmer). Der Auftraggeber meiner ersten Tätigkeitsstätte zahlt mir neuerdings eine "Fahrkostenerstattung" von 70 Euro im Monat. Wo muss ich diese Erstattung in der EÜR angeben?
Ziehe ich den Betrag einfach von der Entfernungspauschale ab, die ich bei meinen Fahrtkosten angebe?
Behandle ich ihn wie ein zusätzliches Einkommen und gebe es bei den normalen Betriebseinnahmen an?
Oder gibt es einen anderen Platz dafür?
Vielen Dank im Voraus!
c.
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