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Einnahmen aus Verpachtung von landwirschaftlichen Flächen

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    Einnahmen aus Verpachtung von landwirschaftlichen Flächen

    wir haben nicht selbst genutzte landwirtschaftliche Flächen, Grünland und Acker in MV verpachtet, Grundsteuer bezahlt der Pächter.
    Wo muss ich die Einkünfte aus der Verpachtung eintragen.
    Zuletzt geändert von perdoehl07; 18.08.2023, 20:50.

    #2
    Wo muss ich die Einkünfte aus der Verpachtung eintragen.
    Wenn kein (ruhender) landwirtschaftlicher Betrieb mehr besteht, sind die Pachteinkünfte in der Anlage V auf

    der Teilseite 3 - Andere Einkünfte in der Zeile 32 zu erklären. Falls noch ein Landwirtschaftsbetrieb besteht,

    wären das Gewinneinkünfte für die Anlage L.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für den Hinweis

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        #4
        Ich hätte eine Frage zu dem Werbungskosten (Fahrtkosten). Bei mir ist es genauso wie bei perdoehl07. Ich verpachte als Privatperson Felder an einen landwirtschaftlichen Betrieb.

        Leider finde ich bei Mein Elster keine Zeile, wo ich meine absetzbaren Fahrtkosten zu den Feldern eintragen kann. Sollte ich einfach den Betrag in Zeile 32 um die von mir errechneten Werbungskosten verringern um das bei Nachfragen im Nachhinein zu erklären oder gibt es eine "schlankere" Lösung dafür?
        Vielen Dank für eure Hilfe.
        Zuletzt geändert von Schubbi; 20.08.2023, 08:29.

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          #5
          Sollte ich einfach den Betrag in Zeile 32 um die von mir errechneten Werbungskosten verringern
          In Zeile 32 wird nach den Einkünften gefragt, nicht nach den Einnahmen. Werbungskosten muss man extern abziehen.

          Ich verpachte ja selbst auch Felder, aber auf die Idee, dort hinzufahren, bin ich jetzt noch nicht gekommen. Meine Pacht

          erhalte ich auch ohne Besichtigung.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            ...., aber auf die Idee, dort hinzufahren, bin ich jetzt noch nicht gekommen. Meine Pacht

            erhalte ich auch ohne Besichtigung.
            Auf die Idee bin ich auch noch nicht gekommen, vielleicht, weil ich sie bei meinen regelmäßigen Spaziergängen in augenschein nehmen kann. Aber ich denke, wenn man nicht übertreibt, wird das FA nichts einwenden können.

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              #7
              Aber ich denke, wenn man nicht übertreibt, wird das FA nichts einwenden können.
              Ich sehe halt überhaupt keinen Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften. Bei einer vermieteten Wohnung macht es ja Sinn,

              gelegentlich nach dem Rechten zu sehen, aber bei verpachteten Feldern ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Bei einer vermieteten Wohnung macht es ja Sinn, gelegentlich nach dem Rechten zu sehen, aber bei verpachteten Feldern ?
                Natuerlich macht es auch Sinn, bei seinen verpachteten Feldern mind. 1x jaehrlich nach dem Rechten zu sehen. Man muss doch mal nachsehen, ob der Paechter die Flaechen ordentlich bewirtschaftet, oder? Letztendlich ist das mein Eigentum, wofuer ich auch trotz Verpachtung eine Verantwortung trage. Und die Fahrtkosten dafuer kann ich steuerlich geltend machen.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Das ist aber nur sinnvoll, wenn in der Nähe interessante gastronomische Einrichtungen existieren.

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    In Zeile 32 wird nach den Einkünften gefragt, nicht nach den Einnahmen. Werbungskosten muss man extern abziehen.

                    Ich verpachte ja selbst auch Felder, aber auf die Idee, dort hinzufahren, bin ich jetzt noch nicht gekommen. Meine Pacht

                    erhalte ich auch ohne Besichtigung.
                    Hallo Charlie24. Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort (so hilfsbereit und das an einem Sonntag- aber stolze 39350 Beiträge sprechen für sich!).
                    Weißt du denn, wo ich in Mein Elster eben diese Werbungskosten angeben kann? Leider finde ich über Google absolut nichts dazu und bin etwas ratlos.
                    Gerne etwas zum Wie. Das Warum kann ich liefern :

                    Ich bekomme die Pacht natürlich auch ohne einen Spaziergang an den Feldern. Da es einen Unterschied zwischen der bewirtschafteten Fläche und der Größe von den Flurstücken gibt, hab ich mich mit Bauern mal getroffen und wir sind die strittigen Flurstücke abgefahren. Mein Gefühl, wenn ich vor Google Maps saß und die einzelnen Flurstücke eingesehen hab hat sich bestätigt (die bewirtschaftete Fläche war größer als Pachtvertrag aufgeführt).
                    Auch bin ich für die Verbesserungen (Drainagen, Gräben) verantwortlich. Bei der Gelegenheit hab ich mit ihm geschaut, was da überhaupt alles ist und inwiefern da in den nächsten Jahren eventuell Kosten auf mich zukommen werden).

                    Mit freundlichen Grüßen
                    Schubbi

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                      #11
                      Man muss doch mal nachsehen, ob der Paechter die Flaechen ordentlich bewirtschaftet, oder?
                      Woran erkennt man das als Nichtlandwirt ? Ich habe an Landwirte verpachtet, ich selbst bin keiner !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Weißt du denn, wo ich in Mein Elster eben diese Werbungskosten angeben kann?
                        Das kann man nicht, der Abzug muss extern erfolgen. Das habe ich doch bereits geschrieben. Ich habe am Anfang meiner Verpachtung

                        einmal eine Aufstellung eingereicht, in der die Pachteinnahmen nach Pächtern aufgegliedert und die Grundsteuer A abgezogen war.

                        Das Ergebnis waren meine Pachteinkünfte, die sich seitdem nie mehr geändert haben, also trage ich Jahr für Jahr die immer gleichen

                        Einkünfte ein. Wenn bei dir ausgegebenem Anlass Termine vor Ort erforderlich waren, musst du eben auch so eine Aufstellung machen.

                        Einreichen muss man die inzwischen aber nur noch auf Anforderung (Belegvorhaltepflicht).
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Ok vielen Dank nochmal für die ausführliche Erklärung. Alles klar! Die Werbungskosten werden durch die Angabe der Einkünfte vermerkt. Ja gut, dass hattest du mir bereits heute früh geschrieben. Jetzt hat es Klick gemacht.

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Woran erkennt man das als Nichtlandwirt ? Ich habe an Landwirte verpachtet, ich selbst bin keiner !
                            Du würdest sicherlich auch eine schädliche oder zweckentfremdete Verwendung, wie Umpflügen des Schotterbettes im Randbereich des aspaltierten Feldweges oder Lagerung von Erdaushub oder sonstigem Unrat erkennen.

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                              #15
                              Zitat von Schubbi Beitrag anzeigen
                              Mein Gefühl, wenn ich vor Google Maps saß und die einzelnen Flurstücke eingesehen hab hat sich bestätigt (die bewirtschaftete Fläche war größer als Pachtvertrag aufgeführt).
                              Hier ist das Geoportal das man zur Grundsteuerermittlung nutzen konnte, besonders empfehlenswert.
                              Zitat von Schubbi Beitrag anzeigen
                              Auch bin ich für die Verbesserungen (Drainagen, Gräben) verantwortlich. Bei der Gelegenheit hab ich mit ihm geschaut, was da überhaupt alles ist und inwiefern da in den nächsten Jahren eventuell Kosten auf mich zukommen werden).
                              Aufgrund der mikrigen Pacht überlasse ich solche Arbeiten dem Pächter.

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