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    Einkünfte einer WEG

    Hallo,

    wo muss ich Einkünfte aus VuV, die eine WEG aus der Vermietung von Gemeinschaftseigentum hat, in MeinElster eingeben?

    In Zeile 25 Bauherren- / Erwerbergemeinschaften ?

    Gruß Kinnmuskelspanner



    PS: Ist zwar OT: Aber wer in einer WEG muss denn in diesem Fall wann eine Gesonderte Feststellung durchführen?

    #2
    In Zeile 25 Bauherren- / Erwerbergemeinschaften ?
    Geht es um deinen Anteil ? Wie wäre es mit Zeile 26 der Anlage V ?

    Das Stadium der Bauherrengemeinschaft hat man doch in der Regel bereits hinter sich.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.08.2023, 20:50. Grund: Zeilennummer korrigiert !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Aber wer in einer WEG muss denn in diesem Fall wann eine Gesonderte Feststellung durchführen?
      Eine gesonderte Feststellung ist regelmäßig nicht notwendig, wenn der Mietüberschuss in der Jahresabrechnung der WEG vom Verwalter

      festgestellt und verteilt wird. Siehe § 180 Abs. 3 Nr. 2 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__180.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Geht es um deinen Anteil ? Wie wäre es mit Zeile 28 der Anlage V ?

        Das Stadium der Bauherrengemeinschaft hat man doch in der Regel bereits hinter sich.
        Das ist richtig.

        Jedoch der "Geschlossene Immobilienfonds" von Zeile 28 liegt erst recht nicht vor...

        Was ist denn der Unterschied zwischen Zeile 25 "Grundstücksgemeinschaften" und Zeile 27 "Weitere Grundstücksgemeinschaften" ?




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          #5
          Jedoch der "Geschlossene Immobilienfonds" von Zeile 28 liegt erst recht nicht vor...
          Da hast du natürlich recht. Ich habe nicht nachgeschaut, weil ich glaubte, die Zeilennummer auswendig zu wissen.

          Es ist eine Grundstücksgemeinschaft (Zeile 26). Weitere Grundstücksgemeinschaften eröffnen nur weitere Eingabemöglichkeiten,

          falls es mehr als eine Beteiligung gibt. Diese Überschriften stammen aus den Papierformularen, in Mein ELSTER kann man über

          +Weitere Daten hinzufügen problemlos mehrere Beteiligungen nacheinander erfassen.

          Die Zeile 25 ist im Übrigen die Zeile für die Bauherren- / Erwerbergemeinschaften

          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Eine gesonderte Feststellung ist regelmäßig nicht notwendig, wenn der Mietüberschuss in der Jahresabrechnung der WEG vom Verwalter

            festgestellt und verteilt wird.
            Wer legt denn fest, ob die gesonderte Feststellung notwendig ist?

            Geht denn die folgende Vorgehensweise (?):
            Der Steuerpflichtige trägt "einfach" seine Einkünfte in Zeile 26 ein und wartet ab, was passiert.
            Will das Finanzamt eine gesonderte Feststellung, wird es sich schon melden.

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              #7
              Will das Finanzamt eine gesonderte Feststellung, wird es sich schon melden.
              Es würde sich beim Verwalter melden, aber wie gesagt, ist es in der Regel ein Fall von geringer Bedeutung. Sieh den von mir zitierten § 180 AO:

              2. es sich um einen Fall von geringer Bedeutung handelt, insbesondere weil die Höhe des festgestellten Betrags und die Aufteilung feststehen;
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Eine gesonderte Feststellung ist regelmäßig nicht notwendig, wenn der Mietüberschuss in der Jahresabrechnung der WEG vom Verwalter

                festgestellt und verteilt wird.
                Ich vermute, dass sie z. B. dann notwendig sein wird, wenn die Wohnung einer WEG mehreren Steuerpflichtigen (z. B. den Mitgleidern einer Erbengemeinschaft) gehört.

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                  #9
                  ... wenn die Wohnung einer WEG mehreren Steuerpflichtigen (z. B. den Mitgleidern einer Erbengemeinschaft) gehört.
                  Bei einer Wohnung, die einer Gemeinschaft gehört, ist das klar, hier geht es aber um vermietetes Gemeinschaftseigentum, das allen

                  Wohnungseigentümern zusammen gehört.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Bei einer Wohnung, die einer Gemeinschaft gehört, ist das klar, hier geht es aber um vermietetes Gemeinschaftseigentum, das allen

                    Wohnungseigentümern zusammen gehört.
                    Jetzt irritierst Du mich aber. Ich hätte hinter dem Begriff "vermietetem Gemeinschaftseigentum" nicht unbedingt eine WEG vermutet. Ein Haus, das mehreren Personen gehört, muss m. E. kein WEG-Eigentum sein.

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                      #11
                      Das geht aber aus der Fragestellung eindeutig hervor:

                      wo muss ich Einkünfte aus VuV, die eine WEG aus der Vermietung von Gemeinschaftseigentum hat, in MeinElster eingeben?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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