Guten Tag,
vielleicht kann mir bitte jemand mit geballtem Wissen helfen. Es geht um meine Grundsteuererklärungen, die ich in Niedersachsen fristgerecht eingereicht habe und die vom Finanzamt nun abgelehnt wurden.
Zum Hintergrund:
Ich habe auf meinem Grundstück ein Wohnhaus, für das ich eine Grundsteuer B Erklärung abgegeben habe. Ich habe dort die Wohn- und Nutzflächen, die dem Wohnen dienen, sowie die dazugehörige Grundstücksfläche angegeben.
Eine zweite Erklärung habe ich mit meiner Pferdehaltung als Land- und Forstwirtschaft abgegeben. Das sind die Weideflächen (ca. 6000qm) und als Tierbestand meine 6 Pferde.
Nun hat das Finanzamt die Erklärungen abgelehnt mit der Begründung, dass ich weder Pferdezucht noch Pensionspferdehaltung anbiete und das deshalb dem normalen Grundbesitz B zuzurechnen sei. Die Weidflächen können aber gar nicht anders genutzt werden als als Weideland. Ich habe es als Grünland angegeben, weil es das ja ist. Ferner wurde ich aufgefordert, die Nutzflächen dem Wohnhaus zuzurechnen. Aber Ställe und Scheunen sind laut Definition ja überhaupt keine Wohnflächen. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
Nun bin ich ratlos. Kann mir jemand weiterhelfen? Die beiden hießigen Steuerberater können mir mangels Kapazitäten und weil sie keine LuF Fälle bearbeiten, nicht helfen und ich komme allein durch googeln nicht weiter.
Wie beschrieben, sagt mir die Logik, dass Weideland kein Wohngrundstück sein kann und dass Stall- und Scheunenflächen keine Wohnflächen sein können. Aber wie erkläre ich das nun, wenn das Finanzamt die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht anerkennen will? Kann mir bitte jemand helfen?
Danke.
Liebe Grüße
vielleicht kann mir bitte jemand mit geballtem Wissen helfen. Es geht um meine Grundsteuererklärungen, die ich in Niedersachsen fristgerecht eingereicht habe und die vom Finanzamt nun abgelehnt wurden.
Zum Hintergrund:
Ich habe auf meinem Grundstück ein Wohnhaus, für das ich eine Grundsteuer B Erklärung abgegeben habe. Ich habe dort die Wohn- und Nutzflächen, die dem Wohnen dienen, sowie die dazugehörige Grundstücksfläche angegeben.
Eine zweite Erklärung habe ich mit meiner Pferdehaltung als Land- und Forstwirtschaft abgegeben. Das sind die Weideflächen (ca. 6000qm) und als Tierbestand meine 6 Pferde.
Nun hat das Finanzamt die Erklärungen abgelehnt mit der Begründung, dass ich weder Pferdezucht noch Pensionspferdehaltung anbiete und das deshalb dem normalen Grundbesitz B zuzurechnen sei. Die Weidflächen können aber gar nicht anders genutzt werden als als Weideland. Ich habe es als Grünland angegeben, weil es das ja ist. Ferner wurde ich aufgefordert, die Nutzflächen dem Wohnhaus zuzurechnen. Aber Ställe und Scheunen sind laut Definition ja überhaupt keine Wohnflächen. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
Nun bin ich ratlos. Kann mir jemand weiterhelfen? Die beiden hießigen Steuerberater können mir mangels Kapazitäten und weil sie keine LuF Fälle bearbeiten, nicht helfen und ich komme allein durch googeln nicht weiter.
Wie beschrieben, sagt mir die Logik, dass Weideland kein Wohngrundstück sein kann und dass Stall- und Scheunenflächen keine Wohnflächen sein können. Aber wie erkläre ich das nun, wenn das Finanzamt die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht anerkennen will? Kann mir bitte jemand helfen?
Danke.
Liebe Grüße
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