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Grundsteuer Niedersachsen - Private Pferdehaltung

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    Grundsteuer Niedersachsen - Private Pferdehaltung

    Guten Tag,
    vielleicht kann mir bitte jemand mit geballtem Wissen helfen. Es geht um meine Grundsteuererklärungen, die ich in Niedersachsen fristgerecht eingereicht habe und die vom Finanzamt nun abgelehnt wurden.
    Zum Hintergrund:
    Ich habe auf meinem Grundstück ein Wohnhaus, für das ich eine Grundsteuer B Erklärung abgegeben habe. Ich habe dort die Wohn- und Nutzflächen, die dem Wohnen dienen, sowie die dazugehörige Grundstücksfläche angegeben.
    Eine zweite Erklärung habe ich mit meiner Pferdehaltung als Land- und Forstwirtschaft abgegeben. Das sind die Weideflächen (ca. 6000qm) und als Tierbestand meine 6 Pferde.

    Nun hat das Finanzamt die Erklärungen abgelehnt mit der Begründung, dass ich weder Pferdezucht noch Pensionspferdehaltung anbiete und das deshalb dem normalen Grundbesitz B zuzurechnen sei. Die Weidflächen können aber gar nicht anders genutzt werden als als Weideland. Ich habe es als Grünland angegeben, weil es das ja ist. Ferner wurde ich aufgefordert, die Nutzflächen dem Wohnhaus zuzurechnen. Aber Ställe und Scheunen sind laut Definition ja überhaupt keine Wohnflächen. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html

    Nun bin ich ratlos. Kann mir jemand weiterhelfen? Die beiden hießigen Steuerberater können mir mangels Kapazitäten und weil sie keine LuF Fälle bearbeiten, nicht helfen und ich komme allein durch googeln nicht weiter.

    Wie beschrieben, sagt mir die Logik, dass Weideland kein Wohngrundstück sein kann und dass Stall- und Scheunenflächen keine Wohnflächen sein können. Aber wie erkläre ich das nun, wenn das Finanzamt die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht anerkennen will? Kann mir bitte jemand helfen?
    Danke.

    Liebe Grüße
    Zuletzt geändert von skjalde; 21.08.2023, 09:46.

    #2
    Du hast doch mal mind. ein Anschreiben vom Finanzamt fuer die Grundsteuer B Erklaerung bekommen, hast du auch ein Anschreiben fuer eine Grundsteuer A erhalten? Sind die Flaechen fuer Wohnen und Weide getrennte Flurstuecke und was sagt der Grundsteuer-Viewer dazu? Du wirst bisher auch Grundsteuer bezahlt haben, oder - welche Grundsteuer hast du denn bisher gezahlt? Oder ist die "Weideflaeche" vielleicht auch Bauland, wo aktuell nur Pferde drauf laufen? (Und nur mal nebenbei: 6000qm fuer 6 Pferde ist ziemlich wenig, also praktisch nur ein Paddock.)

    Wenn du mit einer Entscheidung des Finanzamtes nicht einverstanden bist, musst du Einspruch einlegen und ggf. eine Nutzungaenderung fuer die Weideflaeche beantragen. Bei der landw. Berufsgenossenschaft bist doch sicher auch angemeldet und eine Tierhalterhaftpflichtversicherung fuer Pferde hast du sicher auch, oder? Das koenntest du beim Einspruchsverfahren ja zur Unterstuetzung der Argumentation mit angeben. Viel Erfolg!
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Danke für deine Antwort. Ich habe den Hof vor ca. 10 Jahren gekauft und bewirtschafte ihn seit dem so wie oben beschrieben. Die Grundsteuerbescheide habe ich vom Vorbesitzer "geerbt". Das war früher schon ein Hof, der Vorbesitzer hatte ihn aber nicht bewirtschaftet. Ich habe das wieder aufgenommen nach meinem Kauf. Ich wollte die Nutzungsänderung beim Finanzamt beantragen, aber die meinten damals, dass ich das nicht bräuchte und dass das auch nicht gehen würde. Ich habe das dann so hingenommen. Aber jetzt im Zuge der Neuveranlagung wollte ich das dann "richtig stellen". Ich pachte noch Wiesen dazu. Diese habe ich unter den zugepachteten Flächen angegeben.

      Und ja, ich habe recht teure Versicherungen abschließen müssen (Tierhalterhaftpflicht, Brandschutzversicherung etc). Die kosten richtig Geld. Und mein Betrieb und meine Pferde sind natürlich überall angemeldet, wo dies erforderlich ist.

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        #4
        Ich wollte die Nutzungsaenderung beim Finanzamt beantragen, aber die meinten damals, dass ich das nicht braeuchte und dass das auch nicht gehen wuerde.
        Hat das Finanzamt die Ablehnung der Nutzungsaenderung damals (schriftlich) begruendet oder nur gesagt? Wie auch immer, ein erneuter Versuch ist es wert. Ich zum Beispiel habe eine 500qm grosse Obststreuwiese auf einem Baugrundstueck behoerdlich anlegen muessen und habe durchgesetzt, dass mir fuer diese Teilflaeche ein deutlich verminderter BRW (also praktisch wie landw. Flaeche) anerkannt wurde.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Dieses Forum ist nicht für Steuerberatungszwecke geeignet; das muss ein Steuerberater machen. Daher nur ganz allgemein:
          Ich könnte mir vorstellen, dass es bei landwirtschaftlicher Nutzung auf die "wirtschaftliche" Nutzung ankommt, also darauf dass ein Gewinn beabsichtigt ist.
          So zumindest scheint es auch der Haufe-Verlag zu sehen:
          Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion dienen.
          Dein Finanzamt hat ja genau damit die Ablehnung begründet, dass Du mit den Pferden keine Kohle damit machen willst.
          Aber stimmt das überhaupt? Eventuell gibt es ja doch eine wirtschaftliche Nutzung.

          https://www.haufe.de/steuern/haufe-s...I15064123.html
          Zuletzt geändert von eq12345; 21.08.2023, 14:18.

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            #6
            Ich könnte mir vorstellen, dass es bei landwirtschaftlicher Nutzung auf die "wirtschaftliche" Nutzung ankommt, also darauf dass ein Gewinn beabsichtigt ist.
            Auch wenn Steuerberatung nicht Gegenstand dieses Forums ist, ist die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer nicht davon abhängig, dass ein LuF-Betrieb

            im ertragsteuerlichen Sinn vorliegt. Hier mal ein Auszug aus einer amtlichen Anleitung:

            Forstwirtschaft.jpg
            Das ändert aber nichts daran, dass wir dem Fragesteller nicht wirklich helfen können. Ohne Einspruch geht das sowieso nicht.

            Fakt ist jedenfalls, dass die Weideflächen bei Nichtnutzung nach wie vor als Landwirtschaft bewertet würden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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