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Grundsteuer Erbengemeinschaft SH - Kein Bescheid seit Mitte Januar 2023

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    Grundsteuer Erbengemeinschaft SH - Kein Bescheid seit Mitte Januar 2023

    Grundsteuererklärung für eine Erbengemeinschaft, SH, 2-Familienhaus, versendet Mitte Jan. 2023 mit Mein Elster, unkomplizierter Sachverhalt. Ein Familienmitglied mit Empfangsvollmacht hat bisher weder einen Bescheid noch eine Rückfrage erhalten. Sind die Bearbeitungszeiten in Schleswig-Holstein wohl so lang, gibt es da Erfahrungen?
    P.S.: Ich habe ein ausgedrucktes Transferticket.
    Zuletzt geändert von timote; 22.08.2023, 11:07. Grund: "versendet von Mitte Jan 2022" auf 2023 korrigiert.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    #2
    Es kann unter Umstaenden schon mal recht lange dauern. Bei mir z.B. (ebenfalls S-H) bereits im Juli 2022 abgeschickt und erst im August 2023 die Bescheide erhalten. Andere (beim selben Finanzamt) haben ihre Bescheide schon nach 2-3 Monaten erhalten. Also hab etwas Geduld, schliesslich wollen die etwas von Ihnen ;-)
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Falls irgendwas mit Landwirtschaft dabei ist, da gibt es noch gar keine Bescheide.

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        #4
        ... versendet Mitte Jan. 2022 mit Mein Elster,
        Wirklich Januar 2022? Ich warte auch schon über ein Jahr auf einen Bescheid für eine Erbengemeinschaft. Ich habe sogar im Juli mal angerufen,

        weil ich andere Bescheide bereits nach 3 Monaten erhalten habe. Die Auskunft war, es könnte im August vielleicht klappen mit dem Bescheid.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Sorry, Charlie24, es war Jan. 2023. Ich habe das in meiner obigen Frage korrigiert und mit Änderungsgrund versehen.

          Ich habe aus euren Antworten dankend den Schluss gezogen, dass ich erstmal nicht nachzufragen brauche, ob mit unserer Erklärung alles in Ordnung ist.
          Zuletzt geändert von timote; 22.08.2023, 13:57. Grund: Ergänzung
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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