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Belegnachreichung für gesonderte einheitl. Feststellungserklärung

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    Belegnachreichung für gesonderte einheitl. Feststellungserklärung

    Belegnachreichung für gesonderte einheitl. Feststellungserklärung von Mieteinahmen einer Erbengemeinschaft / NRW, fehlende Steuer-Nr.:
    Ich habe die vorstehende Feststellungserklärung in mein Elster erstellt und versendet und hierbei die Vergabe einer Steuer-Nr. beantragt. Nun soll der Mietvertrag als Beleg nachgereicht werden. Im Formular Belegnachreichung ist die nicht vorhandene Steuer-Nr. ein Pflichtfeld.

    Als work around kann ich mir vorstellen, die Einkommen-Steuer-Nr. der Empfangsbevollmächtigten Erbin (Verwandte) anzugeben. Ist das zu empfehlen, oder gibt es noch eine bessere Möglichkeit?
    Zuletzt geändert von timote; 22.08.2023, 02:03. Grund: Stichworte ergänzt
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    #2
    Ist denn bei der Beleganforderung vom Finanzamt kein Aktenzeichen angegeben worden? Bei uns ist bei so einem Schreiben das Aktenzeichen = Steuernummer. Ansonsten wuerde ich einfach ein paar Tage abwarten, ob die Stummernummer noch zugestellt wird und ggf. beim Finanzamt einfach mal nachfragen.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Vielleicht wurde der Mietvertrag gar nicht angefordert, sondern soll von sich aus nachgereicht werden. Die Steuernummer des Beteiligten führt auf alle Fälle zur Verwirrung (muss ja nicht mal das gleiche FA sein), da würde ich den Mietvertrag halt per E-Mail übersenden.

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        #4
        Danke, die Belegnachreichung wäre zunächst mal freiwillig. Mal sehen, was ich mache.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Ich musste heuer für eine neu entstandene Erbengemeinschaft eine Feststellungserklärung einreichen. Weil ich das mit dem Pflichtfeld

          natürlich weiß, habe ich die Steuernummer vorab per E-Mail beantragt. So konnte ich sowohl die Bekanntgabevollmachten über eine

          Sonstige Nachricht und den im konkreten Fall notwendigen Beleg über die Belegnachreichung hochladen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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