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Belegübernahme von "Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag" - ohne Ergenis

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    Belegübernahme von "Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag" - ohne Ergenis

    Hallo,

    Ich habe eine neue Ekst-Erklärung angelegt.
    Datenübernahme aus dem Vorjahr.

    Dann beim Belegabruf tauchen nun "Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag" von meinen Banken auf. Im Vorjahr habe ich diese Werte als Summe per Hand eingetragen.

    Ich gehe auf Belege übernehmen, das scheint er auch zu machen, aber ich finde nichts in den Anlagen KAP zu den abgerufenen Belegen Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag

    Was ist da los? Mache ich etwas falsch?

    VG



    #2
    Zitat von AUSKAPMurks Beitrag anzeigen

    Ich gehe auf Belege übernehmen, das scheint er auch zu machen, aber ich finde nichts in den Anlagen KAP zu den abgerufenen Belegen Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag
    Da wird nichts übernommen. Das ginge ja auch nur, wenn bei jedem einzelnen Wert gefragt würde, ob er in Zeile 16 oder 17 soll.

    PS: und wie du sicherlich bemerkt hast, enthalten die abgerufenen Daten aus Gründen nur den in Anspruch genommenen FSA, aber nicht die Zinsen und einbehaltene Steuer.
    Zuletzt geändert von multi; 23.08.2023, 08:19.

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      #3
      Äh, wenn nichts übernommen wird, wozu ist das dann gut?
      Zumindest ein Hinweis, dass man - warum auch immer - nichts übernehmen kann oder will wäre ebenfalls hilfreich!

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        #4
        Zitat von AUSKAPMurks Beitrag anzeigen
        Äh, wenn nichts übernommen wird, wozu ist das dann gut?
        Nicht alle Banken verschicken, wenn die kompletten Erträge freigestellt waren, automatisch Steuerbescheinigungen. So weißt du ohne eine solche, wieviel vom FSA ausgenutzt wurde.
        Vielleicht bin ich naiv, aber etwas Information ist immer noch besser als keine Information.

        Das Wissen, dass von den Banken lediglich der in Anspruch genommene FSA individuell je Steuerpflichtigem an die Finanzverwaltung übermittelt wird, setze ich als bekannt voraus. Und Daten, die die Finanzverwaltung gar nicht hat, kann sie auch nicht zum Abruf bereit stellen.

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          #5
          Die seit 2021 praktizierte Bereitstellung der Bescheinigungen über die tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbeträge soll nur

          darüber informieren, ob man nicht versehentlich mehr als die zulässigen 801,00 /1.602,00 € freigestellt hat. Was den Nutzen

          dieser Information angeht, kann man unterschiedlicher Meinung sein. Bei meiner Frau und mir hat die Hausbank den von uns beiden

          insgesamt beanspruchten Sparer-Pauschbetrag unter meinem Namen übermittelt, eine andere Bank unter dem Namen meiner Frau.

          Tatsächlich verteilen sich die Beträge auf uns beide, wären also allenfalls für die Zeile 17 verwendbar aber nicht für die Zeile 16.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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