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Kapitaleinkünfte aus Feststellungserklärung zusätzlich in Einkommensteuererkl.?

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    Kapitaleinkünfte aus Feststellungserklärung zusätzlich in Einkommensteuererkl.?

    Moin moin,

    ich habe in 2021 Kapitaleinkünfte aus einer Personengemeinschaft. Die Kapitaleinkünfte habe ich bereits in der Feststellungserklärung der Personengemeinschaft (Anlage FE-KAP) berücksichtigt.

    Eine doppelte Berücksichtigung möchte ich vermeiden und meine, dass der mir zuzuordnende Anteil nicht zusätzlich in meine persönliche Einkommensteuererklärung aufzunehmen ist. Ist das so richtig?

    Ich freue mich über eine Info aus Euren Reihen :-)


    #2
    In der Feststellungserklärung erfolgt doch nur die Verteilung der Einkünfte und Steuern auf die Beteiligten, sonst wird da nichts weiter festgestellt.

    In der eigenen Erklärung gibt man den eigenen Anteil dann in der Anlage KAP-Bet an, falls es einen Grund gibt, diese Kapitaleinkünfte überhaupt

    zu erklären. Bringt ja nur etwas, wenn entweder der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde oder die Günstigerprüfung erfolgversprechend ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      In diesem Fall ist es tatsächlich so, dass kein Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt wurde, da die Zinsen auf einem Gemeinschaftskonto erwirtschaftet wurden, für das kein Freistellungsauftrag greift.

      Dann nehme ich die mir aus der Gemeinschaft zuzurechnenden Zinsen jetzt in die Anlage KAP-BET auf.

      Vielen Dank für die Info!

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        #4
        ... dass kein Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt wurde, da die Zinsen auf einem Gemeinschaftskonto erwirtschaftet wurden, für das kein Freistellungsauftrag greift.
        Das ist schon klar, für eine Gemeinschaft kann kein Freistellungsauftrag erteilt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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