Moin moin,
ich habe in 2021 Kapitaleinkünfte aus einer Personengemeinschaft. Die Kapitaleinkünfte habe ich bereits in der Feststellungserklärung der Personengemeinschaft (Anlage FE-KAP) berücksichtigt.
Eine doppelte Berücksichtigung möchte ich vermeiden und meine, dass der mir zuzuordnende Anteil nicht zusätzlich in meine persönliche Einkommensteuererklärung aufzunehmen ist. Ist das so richtig?
Ich freue mich über eine Info aus Euren Reihen :-)
ich habe in 2021 Kapitaleinkünfte aus einer Personengemeinschaft. Die Kapitaleinkünfte habe ich bereits in der Feststellungserklärung der Personengemeinschaft (Anlage FE-KAP) berücksichtigt.
Eine doppelte Berücksichtigung möchte ich vermeiden und meine, dass der mir zuzuordnende Anteil nicht zusätzlich in meine persönliche Einkommensteuererklärung aufzunehmen ist. Ist das so richtig?
Ich freue mich über eine Info aus Euren Reihen :-)
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