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Kapitalerträge angeben für Erbengemeinschaft (Gemeinschaftskonto)

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    Kapitalerträge angeben für Erbengemeinschaft (Gemeinschaftskonto)

    Guten Tag,

    ich möchte für eine Erbengemeinschaft die Kapitalerträge eines gemeinsamen Kontos in Elster angeben. In Zeile 3 Anlage FE-KAP1 (erster Punkt: Gesellschaft/Gemeinschaft: Summe der Besteuerungsgrundlagen) gebe ich die Kapitalerträge laut Steuerbescheinigung ein, aber ich finde nicht wo ich einbehaltenen Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer angeben kann.
    Und dann gibt es unter Feststellungsbeteiligte / 3. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen noch einmal dieselbe Abfrage zu den Kapitalerträgen. Muss ich da für jeden der Erbengemeinschaft noch einmal dieselben Werte eingeben - oder bei zwei Geschwistern je die Hälfte? - oder lasse ich das einfach leer?
    In Anlage FB habe ich Aufteilung nach Bruchteil (je 1/2) ja bereits angegeben.
    Und ann gibt es ja noch die Anlage FE-KAP2 brauche ich die auch?


    VIelen Dank schon mal im Voraus!

    #2
    Die Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 3 bis 21 sind auf Seite 5 der FE-KAP 1 einzutragen.

    Bei Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen (Seite 9) musst du für jeden Beteiligten die anteiligen Kapitalerträge auf der Teilseite 2

    und die anteiligen Steuern auf der Teilseite 6 angeben.

    Die FE-KAP 2 wird nur bei entsprechenden Sachverhalten benötigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank, für die schnelle Antwort!

      ich muss da noch mal nachfragen, Irgendwie finde ich das nicht:

      Bei Anlage FE-KAP 1 zeigt das Inhaltsverzeichnis bei mir (es geht um das Jahr 2020 falls das relevant sein könnte)
      1 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
      2 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
      und dann unter Feststellungsbeteilgte:
      3 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen

      Seite 5 finde ich nicht. Sorry für die blöde Frage: Wie komme ich da hin?

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        #4
        es geht um das Jahr 2020 falls das relevant sein könnte
        Das Jahr ist natürlich immer relevant, die Formulare ändern sich leider recht häufig. Mein Antwort bezog sich auf die Formulare

        für das Jahr 2022. Das muss ich mir selbst erst ansehen, 2020 hatte ich keinen Sachverhalt dieser Art.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Die Kapitalerträge selbst lassen sich jedenfalls erklären und auch auf die Beteiligten aufteilen. Die Seitennummern weichen ab.

          Ob man auch die Steuern irgendwo angeben kann, da muss ich erst noch suchen. In der FE-KAP 1 geht es nicht !

          Nachtrag: Das geht dann in der Anlage FE-KAP 2 !
          Zuletzt geändert von Charlie24; 23.08.2023, 18:51.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Super Vielen Dank noch mal! Das hätte ich alleine wohl nie gefunden. (Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer bei FE-KAP 2: Zeilen 16, 17, 18; und dann je den Bruchteil noch mal bei den Beteiligten.

            Danke, das müsste so weit fertig sein!

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