Hallo,
ich habe einige Fragen zum Zuzug aus dem Ausland:
Ich bin Mitte des Jahres 2022 aus der Schweiz nach Deutschland umgezogen.
- bisher habe ich bereits verstanden, dass ich dann WA-ESt, nicht N-AUS oder AUS ausfüllen muss (danke ans Forum!), aber:
- wie sieht es mit Vorsorgeaufwendungen (Schweizer Krankenversicherung) aus - kann ich die als ' 4 - Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung' angeben? Gibt es hier irgendwelche Einschränkungen?
- sind Umzugskosten unter N > Werbungskosten > Weitere Werbungskosten > Sonstiges anzugeben? Ich würde nur die Pauschalen nutzen, da ich keine Rechnungen habe. Meine Berechnung wäre, dass ein Zuzug aus der Schweiz 974€ wäre (1218 für Umzüge ausserhalb der EU * 80% wegen Rückzug)
- Für mich war das der zweite Umzug innerhalb von 5 Jahren (ich bin vor 3 Jahren aus Italien in die Schweiz gezogen) - stimmt es, dass ich dann 50% mehr Pauschale berechnen kann? Muss ich das nachweisen?
- ich habe für meine Wohnung in Deutschland bereits 0.5 Monate Miete gezahlt bevor ich eingezogen bin - kann ich das angeben?
- ich habe gelesen ich könnte Werbungskosten auch von meinem Schweizer Lohn abziehen - was genau fällt darunter? (z.B. Fahrten für Bewerbungen nach Deutschland?)
Vielen herzlichen Dank!
ich habe einige Fragen zum Zuzug aus dem Ausland:
Ich bin Mitte des Jahres 2022 aus der Schweiz nach Deutschland umgezogen.
- bisher habe ich bereits verstanden, dass ich dann WA-ESt, nicht N-AUS oder AUS ausfüllen muss (danke ans Forum!), aber:
- wie sieht es mit Vorsorgeaufwendungen (Schweizer Krankenversicherung) aus - kann ich die als ' 4 - Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung' angeben? Gibt es hier irgendwelche Einschränkungen?
- sind Umzugskosten unter N > Werbungskosten > Weitere Werbungskosten > Sonstiges anzugeben? Ich würde nur die Pauschalen nutzen, da ich keine Rechnungen habe. Meine Berechnung wäre, dass ein Zuzug aus der Schweiz 974€ wäre (1218 für Umzüge ausserhalb der EU * 80% wegen Rückzug)
- Für mich war das der zweite Umzug innerhalb von 5 Jahren (ich bin vor 3 Jahren aus Italien in die Schweiz gezogen) - stimmt es, dass ich dann 50% mehr Pauschale berechnen kann? Muss ich das nachweisen?
- ich habe für meine Wohnung in Deutschland bereits 0.5 Monate Miete gezahlt bevor ich eingezogen bin - kann ich das angeben?
- ich habe gelesen ich könnte Werbungskosten auch von meinem Schweizer Lohn abziehen - was genau fällt darunter? (z.B. Fahrten für Bewerbungen nach Deutschland?)
Vielen herzlichen Dank!
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