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Zuzug aus dem Ausland

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    Zuzug aus dem Ausland

    Hallo,

    ich habe einige Fragen zum Zuzug aus dem Ausland:

    Ich bin Mitte des Jahres 2022 aus der Schweiz nach Deutschland umgezogen.
    - bisher habe ich bereits verstanden, dass ich dann WA-ESt, nicht N-AUS oder AUS ausfüllen muss (danke ans Forum!), aber:

    - wie sieht es mit Vorsorgeaufwendungen (Schweizer Krankenversicherung) aus - kann ich die als ' 4 - Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung' angeben? Gibt es hier irgendwelche Einschränkungen?
    - sind Umzugskosten unter N > Werbungskosten > Weitere Werbungskosten > Sonstiges anzugeben? Ich würde nur die Pauschalen nutzen, da ich keine Rechnungen habe. Meine Berechnung wäre, dass ein Zuzug aus der Schweiz 974€ wäre (1218 für Umzüge ausserhalb der EU * 80% wegen Rückzug)
    - Für mich war das der zweite Umzug innerhalb von 5 Jahren (ich bin vor 3 Jahren aus Italien in die Schweiz gezogen) - stimmt es, dass ich dann 50% mehr Pauschale berechnen kann? Muss ich das nachweisen?
    - ich habe für meine Wohnung in Deutschland bereits 0.5 Monate Miete gezahlt bevor ich eingezogen bin - kann ich das angeben?
    - ich habe gelesen ich könnte Werbungskosten auch von meinem Schweizer Lohn abziehen - was genau fällt darunter? (z.B. Fahrten für Bewerbungen nach Deutschland?)

    Vielen herzlichen Dank!

    #2
    Die Fragen betreffen eigentlich alle Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung. Deine Vorsorgeaufwendungen in der Schweiz

    machst du doch dort geltend, die kannst du m. E. in Deutschland nicht erneut geltend machen. Die Feinheiten zur Umzugskostenpauschale

    musst du selbst recherchieren, das müssten wir nämlich auch. Die Wohnungsmiete kann man sicher geltend machen, aber auch das ist

    Steuerrecht. Im Übrigen gilt: Alles was du für die Anstellung in Deutschland aufgewendet hast, ist bei deinen deutschen Werbungskosten

    geltend zu machen, nicht in der Schweiz. Auch die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen fallen darunter.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      sorry wenn ich die Trennung nicht so ganz mitbekommen habe, ich fülle zum ersten mal eine deutsche Steuererklärung aus und bin etwas überfordert davon. Eigentlich geht es mir bei vielen Fragen letztlich um Elster:

      Tatsächlich ist mir einfach nicht klar, wie ich die Umzugskostenpauschale in Elster angebe / begründe - wenn es Änderungen wegen Zuzug aus dem Ausland und wiederholtem Umzug gibt muss ich die ja irgendwo begründen, oder? Dazu finde ich eben nichts in Elster
      Und auch bei der Schweizer KV ging es mir v.a. darum, ob das in die entsprechende Kategorie bei der Vorsorgeaufwands-Anlage soll - weil die Ausgaben ja (wie meine Fahrten zu Vorstellungsgesprächen in Deutschland) vor meinem Umzug, d.h. vor meiner Ansässigkeit in Deutschland waren.

      Danke für die Hilfe!

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        #4
        Zitat von teg Beitrag anzeigen
        Eigentlich geht es mir bei vielen Fragen letztlich um Elster
        Wie würdest Du denn die Angaben in den Papierformularen umsetzen? Daraus kannst Du doch schon schließen, wie die Eingaben dann in Elster aussehen müssen.

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