Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin seit 2022 Aufsichtsratmitglied und habe dafür eine Vergütung erhalten. Diese habe ich in der Einkommensteuer unter sonstige selbständige Erträge Anlage S erfasst. Nun wurde ich vom Finanzamt angeschrieben auch noch die Anlage EÜR abzugeben. Kann mir jemand sagen in welcher Zeile ich die Einnahme eintragen muss. Zeile 11, 14 oder 15? Und wenn 14, was gebe ich dann in Zeile 16 an? Die Vergütung wurde netto überwiesen. Sorry, ist das erste mal, bin etwas planlos.
Elster Anlage EÜR Aufsichtsratvergütung
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Ähm, schau Dir mal die Rechnungen / Abrechnungen / Gutschriften an. Wir können das von hier aus nicht sehen.Zitat von cherrina75 Beitrag anzeigenZeile 11, 14 oder 15?
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Da hat sich die Finanzverwaltung bei der umsatzsteuerrechtlichen Einordnung inzwischen der EuGH-Rechtsprechung angeschlossen:
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit wären das ja nicht unbedingt, aber ich nehme an, dass die Einkünfte über die Anlage SWie das dann wohl einkommensteuerlich einzuordnen ist?
erklärt wurden und das Finanzamt deshalb logischerweise dafür eine EÜR haben will.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke schon mal für die Beteiligung :-) Ich mache das ehrenamtlich für eine Wohnbau-Genossenschaft , aber das sind „Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit“ gem. § 18 EStG und voll steuerpflichtig. Mir geht es im Grunde wirklich nur um den Eintrag der richtigen Zeile.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEinkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit wären das ja nicht unbedingt, aber ich nehme an, dass die Einkünfte über die Anlage S
erklärt wurden und das Finanzamt deshalb logischerweise dafür eine EÜR haben will.
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Ich würde die Zeile 15 nehmen, die taugt auch für nicht steuerbare Einnahmen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Eine wie ich meine sehr gut verstaendliche Erlaeuterung zum Thema "Aufsichtsratsverguetung" gibt es auch hier:
Und eine brauchbare Ausfuellhilfe gibt es dort:
Anlage EÜR - Ausfüllhilfe für das Formular💡 Hinweise und Tipps für Dich leicht erklärt! Spar Dir den Steuerberater.
Du musst selber wissen, ob du z.B. eine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder nicht.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Vielen Dank für Eure Bemühungen. Ich probiere es mal mit Zeile 15. Hoffe es wird richtig sein ;-)
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Steuerlich hat das keine Auswirkungen, steuerpflichtig bei der Einkommensteuer ist der Gewinn und der würde sich auch nicht ändern,Ich probiere es mal mit Zeile 15. Hoffe es wird richtig sein ;-)
wenn du die Einnahme in Zeile 11 einträgst statt in Zeile 15.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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! Wie das dann wohl einkommensteuerlich einzuordnen ist?
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