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Dauerhafte Fehler im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

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    Dauerhafte Fehler im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo zusammen,

    mittlerweile bin ich komplett ratlos. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, möchte ich ein von mir neugegründetes Kleinunternehmen eintragen, soweit so gut. Ich habe schon mit meinem zuständigen Finanzamt telefoniert und die Ereignisse geschildert, die Mitarbeiter konnten mir aber auch nicht weiterhelfen. Ich habe folgendes Problem... Daten alle eingetragen und zum absenden auf Überprüfung geklickt. Dann ploppen folgende Fehler auf. Einmal Beginn der Tätigkeit, welches ich mit dem Kalender ausgefüllt habe, so eintragen funktioniert aber auch nicht... Fantasie Daten werden auch nicht genommen und dann noch Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer. Dort soll ich angaben im Bereich Zahllast machen. Also Punkt 130 Summe geschätzt eingetragen, hat ja nichts mit Umsatzsteuer zu tun, sondern nur Umsätze allgemein, nur Null eintragen wird aber auch nicht genommen. Dann möchte das Formular immer Punkt 132 angekreuzt haben, ich möchte aber den Punkt 131 in Anspruch nehmen, sprich die Kleinunternehmer Regelung. Daher müsste ich bei 133 ja nichts eintragen müssen, aber auch wenn ich dort was eintrage wird der Fehler permanet angezeigt.

    Hatte jemand schon diese Probleme und kann mir eventuell Lösungen dazu mitteilen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Marvin
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    #2
    Hatte jemand schon diese Probleme und kann mir eventuell Lösungen dazu mitteilen?
    Die Thematik ist die letzten Wochen hier bestimmt mindestens 5-mal diskutiert worden. Hier nur ein Beispiel:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...945#post427945

    Keine Angabe oder Überschuss (geschätzt) sind nicht zulässig, es muss Zahllast ausgewählt und 0 eingetragen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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