Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verpflegungspauschale wird nur Teilweise berücksichtig

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verpflegungspauschale wird nur Teilweise berücksichtig

    Hallo,
    In 2023 habe ich 214 Tage mit mehr als 8 Stunden abwesenheit aus beruflich gründen verbracht.

    In der berechnung von ELSTER wird dies mit ca. 500€ berücksichitg.
    In den Zeitraum hab ich ca. 3000€ Steuern gezahlt.
    Angeblich wird aber ein Tag mit 14 Verpflegungsmehraufwand berechnet.

    Woran kann das liegen das der Betrag mit nur ca. 500€ ausfällt?
    Das wären ja nur ca. 36 Tage.

    #2
    Verpflegungspauschalen gibt es nur für Auswärtstätigkeit, nicht für die Arbeit an der ersten Tätigkeitsstätte.

    Bei 214 Tagen wären das knapp 3.000,00 €. Davon erstattet das Finanzamt natürlich nur die darauf entfallenden Steuern,

    wobei bereits beim Lohnsteuereinbehalt eine Werbungskostenpauschale von 1.200,00 berücksichtigt wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Was soll "500 Euro berücksichtigt" bedeuten? Deine Steuern sinken um 500 Euro? Machst du den Denkfehler, dass du annimmst, dass Werbungskosten sich 1:1 auf die Steuern statt auf die Höhe der Einkünfte auswirken? Ist dir klar, dass im Lohnsteuerabzug schon die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro berücksichtigt wurde? Hast du dir die detaillierte Berechnung angeschaut?

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        auch nicht vergessen darf man, dass es die Verpflegungspauschale nur für 3 Monate gibt.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          ... auch nicht vergessen darf man, dass es die Verpflegungspauschale nur für 3 Monate gibt.
          Bei Einsatzwechseltätigkeit gibt es die durchaus länger. Bei jeder neuen Baustelle läuft auch die 3-Monatsfrist neu an.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Charlie24 Genau diese Situation habe ich als Servicemonteur.
            Wie kann man das dann angeben?

            Kommentar


              #7
              Zitat von Alf03181 Beitrag anzeigen
              Wie kann man das dann angeben?
              Gar nicht. Wenn man erklärt, dass man an 214 Tagen auswärts tätig war, ist man selbst dafür verantwortlich, dass die Dreimonatsregel dabei beachtet wurde.

              Kommentar


                #8
                Wie kann man das dann angeben?
                Wenn du 214 Tage geltend gemacht hast, hast du das doch erklärt. Wie gerechnet wird, siehst du aus der Steuerberechnung,

                dort müssten dafür knapp 3.000,00 € Werbungskosten ausgewiesen sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Charlie24 dort steht dann auch die 214 Tage aber angerechnet werden nur 529€ also ca. 38 Tage bei 14€ Pauschale am Tag.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    die Berechnung fängt mit dem Bruttolohn an, davon ab gehen dann die Werbungskosten, und dabei sollte auch die Verpflegungspauschale aufgeführt sein, mit einem Betrag von etwa 3.000 Euro.
                    Ist das nicht der Fall?

                    Wenn nicht: In welcher Zeile hast du die 3000 Euro denn erklärt?

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      Ja das ist nicht der fall.

                      Erklärt habe ich mein Einkommen bei:

                      2- Angaben zum Arbeitslohn ich glaub da ist der fehler, ich hatte meinen Job gewechselt.
                      dort unter Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1 bis 5
                      dort unten hinzufügen hab ich den 2. ten Job hinzugefügt.


                      Die 214 Tage habe ich unter Werbungskosten 17 - Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung

                      dort unter 67 Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung): Anzahl der Tage

                      Eingetragen.
                      Zuletzt geändert von Alf03181; 28.08.2023, 06:13.

                      Kommentar


                        #12
                        Ich glaube, wir drehen uns im Kreis. Tauchen im PDF mit der ausführlichen Berechnung die 214 Tage Verpflegungsmehraufwand nun bei den Werbungskosten auf oder nicht?

                        Und ich wiederhole meine bereits am Anfang des Themas gestellte Fragen:

                        Ist dir klar, dass Werbungskosten das Einkommen senken und nicht direkt 1:1 die Steuern senken?
                        Ist dir klar, dass bei der Lohnsteuer schon 1000€ Werbungskosten pauschal berücksichtigt wurden?

                        Kommentar


                          #13
                          Ja, tauchen bei werbungskosten in der pdf auf.

                          Kommentar


                            #14
                            Ja, tauchen bei werbungskosten in der pdf auf.
                            Und wie hoch der Betrag, der dort steht ? Es müssten bei 214 Tagen 2.996,00 € sein.

                            Wenn dieser Betrag dort steht, ist alles richtig.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Ich glaube ja immer mehr, dass der Fehler im Glauben liegt, dass 3000 Euro Werbungskosten auch 3000 Euro weniger Steuern entsprechen. Aber meine diesbezügliche Frage wird konsequent nicht beantwortet.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X