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Werbungskosten V+V bei Grundstücksgemeinschaft

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    Werbungskosten V+V bei Grundstücksgemeinschaft

    Hallo Zusammen,

    ich brauche mal Hilfe:
    wir haben eine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2021 erstellt - Verteilungsquote ist 90/10.
    - Mieteinnahmen, Handwerkerleistungen, Schuldzinsen usw. sind eingetragen.

    Nun meine Frage zu unseren eigenen Einkommenssteuererklärungen - Anlage V:
    Mietobjekt wurde eingetragen.
    Zeile 9 die gesamten Mieteinnahmen
    Afa, Handwerkerleistungen, Schuldzinsen etc. wurden auch eingetragen.

    Nun errechnet es mir in Zeile 21 die gesamten Mieteinnahmen und in Zeile 22 die Werbungskosten.

    Jetzt soll ich in Zeile 24 den Überschuss aus Zeile 23 eintragen - heißt es dann nicht, dass der gesamte Überschuss mir zugerechnet wird?
    Wo bekomme ich nun die 90/10 Verteilung?

    Muss ich bei meinem Partner alles genauso eingeben oder was mache ich bei ihm mit den Werbungskosten?

    In Zeile 25 (Anteile an Einkünften) kann ich nun meinen Anteil eingeben. Aber meinen Anteil an was? An den gesamten Mieteinnahmen oder an dem Überschuss in Zeile 23/24?

    Schon einmal vielen Dank und ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen (Abgabefrist Ende August).

    Gruß
    Adilia

    #2
    Du darfst in deiner eigenen Einkommensteuererklärung das Objekt nicht erneut erfassen. Es ist nur dein Anteil am Ergebnis anzugeben

    und zwar auf der Teilseite 2 - Anteile an Einkünften bei Grundstücksgemeinschaften in Zeile 26 der Anlage V.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      vielen Dank für die schnelle Antwort. Wo du das nun sagst, macht das durchaus Sinn :-)

      Anteil am Ergebnis - was ist damit gemeint? Einnahmen minus Werbungskosten? Dann die 90/10 aufteilen?

      Tausend Dank!!!!!!

      Kommentar


        #4
        Das Ergebnis steht in Zeile 23 bzw. 24 der Anlage V zur Feststellungserklärung. Wenn alles nach Schlüssel verteilt wurde,

        schreibt einer 90% in die Zeile 26, der oder die andere eben die 10%. Man muss da nicht von vorn mit dem Rechnen beginnen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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