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Kirchensteuer bei geneinsamer Veranlagung wenn nur Partner in Kirche ist

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    Kirchensteuer bei geneinsamer Veranlagung wenn nur Partner in Kirche ist

    Ich bin nicht in der Kirche, meine Partnerin ist evangelisch, und wir würden gemeinsam veranlagen (ist vermutlich trotz der Kirchenstuer bzw. Kirchengeldes günstiger für uns, da sie letztes Jahr kaum Einnahmen hatte).

    Gebe ich da jetzt bei meiner Anlage N - "Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner (nur bei Konfessionsverschiedenheit)" ihre gezahlte Kirchensteuer ein?
    Anschließend wird ja aus meinem Lohn auch noch das besondere Kirchgeld berechnet, das die Kirche dann ja als Steuer einziehen will.
    Wie gebe ich das dann als Sonderausgabe an, wenn ich den Betrag noch nicht kenne?

    Bonusfrage: Was ist mit meinen Kapitalerträgen, wenn ich keinen Angaben dazu mache / keine Günstigerprüfung?

    Danke!

    #2
    Zitat von TMueller Beitrag anzeigen
    wir würden gemeinsam veranlagen
    Ihr würdet? Richtig! Für's Veranlagen ist das Finanzamt zuständig, nicht Ihr.

    Zitat von TMueller Beitrag anzeigen
    Gebe ich da jetzt bei meiner Anlage N - "Kirchensteuer für den Ehegatten / Lebenspartner (nur bei Konfessionsverschiedenheit)" ihre gezahlte Kirchensteuer ein?
    Du gibst die Zahlen aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung an, so wie in der Anlage N für die Ehefrau die Zahlen aus ihrer Lohnsteuerbescheinigung anzugeben sind.

    Zitat von TMueller Beitrag anzeigen
    Wie gebe ich das dann als Sonderausgabe an, wenn ich den Betrag noch nicht kenne?
    Für welches Jahr machst Du denn jetzt die Steuererklärung? 2022? Da solltest Du doch auf den Cent genau feststellen können, wie viel Kirchensteuer und Kirchgeld in 2022 bezahlt worden ist.

    Kommentar


      #3
      Wie gebe ich das dann als Sonderausgabe an, wenn ich den Betrag noch nicht kenne?
      Da für Sonderausgaben das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG gilt, darf nur die 2022 tatsächlich einbehaltene bzw. gezahlte Kirchensteuer

      erklärt werden. Das gilt entsprechend auch für das Kirchgeld.

      Was ist mit meinen Kapitalerträgen, wenn ich keinen Angaben dazu mache / keine Günstigerprüfung?
      Nichts ! Die Kapitalerträge werden bzw. bleiben nach § 32d EStG versteuert
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke Ihnen beiden für die schnellen Antworten. Aber wenn ich das richtig gelesen habe, dann wird die Kirchensteuer (bzw. das besondere Kirchgeld) für 2022 ja erst noch errechnet; ich selber habe ja als Atheist 0€ Kirchensteuer gezahlt, meine Frau x€, und nachdem die Gehälter zusammengerechnet wurden bestimmt sich dann das Kirchgeld, was ich noch nachzuzahlen habe. Oder sehe ich das falsch?

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          #5
          Das zahlst Du doch frühestens im Jahr 2023, hat also in 2022 nichts zu suchen.

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            #6
            Ah ok, wenn das dem Jahr des Cash-Flows zugeordnet wird, dann 2023. Danke!

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