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Verlustvortrag nach Zweitstudium: Zuständigkeit Finanzamt nach Wohnortswechsel

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    Verlustvortrag nach Zweitstudium: Zuständigkeit Finanzamt nach Wohnortswechsel

    Hallo,

    ich mache meine erste Steuererklärung nach dem Zweitstudium und möchte zusammen mit der Einkommensteuererklärung für dieses Jahr rückwirkend die Einkommensteuerklärungen/Erklärungen zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für die Jahre des Studiums einreichen. Jeweils mein Erststudium, mein Zweitstudium und meine jetzige Arbeitsstelle waren/sind in unterschiedlichen Städten/Bundesländern.

    Meine erste Frage lautet daher: kann ich alle Dokumente an das Finanzamt schicken, das zur Zeit für mich zuständig ist? Oder muss ich die ESt-Erklärungen/Verlustvortragserklärungen des Studiums an das Finanzamt am Ort meines Zweitstudiums schicken und die aktuelle Einkommenssteuererklärung an das aktuelle Finanzamt? (Und damit auch eine extra Steuernummer beantragen?)

    Am Ort meines Erststudiums habe ich einmal eine Steuererklärung abgegeben. Je nachdem, wie die Antwort auf meine erste Frage ausfällt, ergibt sich noch eine zweite Frage:

    (1) Wenn ich alles ans aktuelle Finanzamt schicken kann, gebe ich dann für die aktuelle ESt-Erklärung als bisheriges Finanzamt das Finanzamt am Ort des Erststudiums an, oder das des Zweitstudiums, obwohl ich dort nie irgendetwas eingereicht habe?
    (2) Wenn ich nicht alles ans aktuelle Finanzamt schicken kann, gebe ich beim ersten Dokument für die Erklärungen für die Zeit des Zweitstudiums als bisheriges Finanzamt das jenige am Ort des Erststudiums an und bei der aktuellen ESt-Erklärung das Finanzamt am Ort des Zweitstudiums an, korrekt?

    Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken, und freue mich über eure Antworten.

    #2
    Meine erste Frage lautet daher: kann ich alle Dokumente an das Finanzamt schicken, das zur Zeit für mich zuständig ist?
    Ja !

    ... gebe ich dann für die aktuelle ESt-Erklärung als bisheriges Finanzamt das Finanzamt am Ort des Erststudiums an,
    Du gibst das Finanzamt an, bei dem du zuletzt eine Einkommensteuererklärung eingereicht hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die rasche Antwort!

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