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Steuerfreie Dienstleistung an Drittland-Unternehmen in welcher Zeile eintragen?

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    Steuerfreie Dienstleistung an Drittland-Unternehmen in welcher Zeile eintragen?

    Liebes Forum,

    ich habe eine Frage zum Ausfüllen der Jahres-Umsatzsteuererklärung 2022.

    Und zwar habe ich als Unternehmer für ein Unternehmen das in einem Drittland (Nicht-EU) ansässig ist, eine Logistik-Dienstleistung ausgeführt, die darin bestand, dass ich für dieses Drittland-Unternehmen ein Paket von Deutschland in ein anderes EU-Land (außerhalb von Deutschland) gebracht habe.

    Dafür habe ich eine Rechnung gestellt, in der ich keine Umsatzsteuer ausgewiesen und auch nicht auf das Reverse Charge-Verfahren verwiesen habe (da der Rechnungsempfänger im Nicht-EU-Drittland daran nicht teilnimmt).

    Ich frage mich bzw. euch, in welcher Zeile der Jahres-Umsatzsteuerklärung (Elster-Formular "USt 2022") ich diesen steuerfreien Umsatz einer Dienstleistung für ein Drittland-Unternehmen einzutragen habe?

    #2
    Nicht steuerbare Umsätze findet man auf Seite 10 der Umsatzsteuererklärung.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Nicht steuerbare Umsätze findet man auf Seite 10 der Umsatzsteuererklärung.
      Hallo .. ich danke dir sehr für deine Antwort.

      Ich habe mir jene Seite 10 angesehen, und in Frage kommen dort dann wohl entweder die Zeile 111 oder 112. Kannst du mir sagen, in welche der beiden Zeilen der steuerfreie Umsatz meines genannten Sachverhalts einzutragen wäre? Und ob ich den Umsatz dann auch nochmal in der Zeile 113 in voller Höhe (?) eintragen müsste? Im Erklärfeld zu jener Zeile 113 heißt es "In den Zeilen 109, 111 und 112 enthaltene Umsätze, die nach § 15 Absatz 2 und 3 UStG den Vorsteuerabzug ausschließen" ..
      Zuletzt geändert von Steuerleider; 28.08.2023, 20:44.

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        #4
        Zeile 111 verweist ja auf den § 18 b. Den hast Du Dir offenbar nicht angeguckt. Sonst wüsstest Du ja, dass Satz 1 Nummer 2 bei Dir hier nicht in Frage kommt. Und auch in Zeile 113 geht es ja um steuerfreie Umsätze, die bei Dir nicht vorliegen.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Zeile 111 verweist ja auf den § 18 b. Den hast Du Dir offenbar nicht angeguckt. Sonst wüsstest Du ja, dass Satz 1 Nummer 2 bei Dir hier nicht in Frage kommt. Und auch in Zeile 113 geht es ja um steuerfreie Umsätze, die bei Dir nicht vorliegen.
          Mein Umsatz gemäß im Eingangspost geschilderten Sachverhalt kommt also in Zeile 112, korrekt? Ein wenig verwirrt bin ich allerdings durch Deine ergänzende Aussage "steuerfreie Umsätze, die bei Dir nicht vorliegen", denn es geht doch gerade um einen steuerfreien Umsatz ..

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            #6
            Nein, das ist kein steuerfreier Umsatz. Es geht hier um einen nicht steuerbaren Umsatz.

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              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Nein, das ist kein steuerfreier Umsatz. Es geht hier um einen nicht steuerbaren Umsatz.
              Vielen Dank für deinen Hinweis; ich hatte tatsächlich die wichtige Unterscheidung zwischen "steuerfrei" und "nicht steuerbar" (im Sinne des UStG) nicht berücksichtigt. Dadurch ist mir nun auch klar geworden, warum der nicht steuerbare Umsatz nicht (zusätzlich) in Zeile 113 gehört. Um das Thema zum Abschluss zu bringen: Mein geschilderter Umsatz gehört in Zeile 112, richtig?

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                #8
                Ja, richtig!

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Ja, richtig!
                  Ich danke Dir, Du hast mir sehr geholfen!

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