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Anlage N-Aus in der Steuererklärung 2022 USA DBA

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    Anlage N-Aus in der Steuererklärung 2022 USA DBA

    Guten Tag zusammen,
    ich habe leider nirgends Gefunden, wie man die Anlage N-Aus in meinem Fall korrekt ausfüllt und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. Nun konkret zu meinem Fall:
    Ich habe bis September 2022 als Werkstudent in Deutschland gearbeitet und bis dahin 8500 Euro brutto verdient. Daraufhin habe ich ein zeitlich befristet Praktikum von Oktober bis Dezember in den USA gemacht (Brutto ca 10500 Euro) und bin seit Januar wieder in DE. -->Zeitlich befristet und Wohnsitz in Deutschland -->Anlage N-Aus, da uneingeschränkt steuerpflichtig in DE und DBA mit USA

    Jetzt versuche ich gerade Seite 2 auszufüllen und verstehe nicht was dort einzutragen ist:
    Zeile 35 Bruttoarbeitslohn lt. Nr. 3 der Lohnsteuerbescheinigung(en): Kommt hier das Gehalt rein, welches ich in DE von Januar bis Sept verdient habe, oder lasse ich diese Zeile leer, weil ich von dem amerikanischen Arbeitgeber ja keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen habe?
    Zeile 36: Hier muss denke ich das amerikanische Bruttogehalt eingetragen werden

    Zeile 42 abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Inland (siehe Anleitung): Laut Anleitung sollen hier zb Erfolgsprämien die direkt einer Tätigkeit zuzuordnen sind eingetragen werden. Ist aber bei mir nicht der gesamte Arbeitslohn zuordnenbar, weil ich bei unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt war? Gleiches gilt für Zeile 43. Zusätzlich soll hier eine Bezeichnung eingetragen werden, aus der Anleitung wird nicht klar was hierrunter zu verstehen ist.

    Habe aktuell eingetragen:
    Zeile 35: 8500
    Zeile 36: 10500
    Zeile 41: 8500
    Zeile 42: 10500
    Rest leer.
    Dadurch errechnet sich in Zeile 45 eine Summe von 0. Dadurch werden ja die Zeilen 46ff obsolet? Falls ich das so richtig gemacht habe, muss ich diese dann trotzdem befüllen?

    Ich hoffe ich habe meinen Fall verständlich dargestellt und vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
    Viele Grüße

    #2
    ... und bin seit Januar wieder in DE.
    Du meinst Januar 2023 ? Hattest du 2022 überhaupt einen Wohnsitz in Deutschland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Genau, ich habe immer in Deutschland gelebt (bis heute), lediglich für den Zeitraum von Oktober 2022-Dezember 2022 hatte ich zusätzlich eine Wohnung in den USA für das Praktikum

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        #4
        Ok, das hatte ich überlesen. Die Zeilen 35 ff. muss ich mir auch erst näher ansehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          müssen die inländischen Einkünfte nciht in die ganz normale Anlage N?

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            #6
            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            müssen die inländischen Einkünfte nciht in die ganz normale Anlage N?
            Stehen auch in Anlage N aktuell, deswegen bin ich etwas verwirrt.

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              #7
              In den Zeilen 42 und 43 wird doch nur nach Sondervergütungen gefragt. Dies könnten z. B. sein:
              • Reisekosten,
              • Überstundenvergütungen,
              • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit,
              • Auslandszulagen,
              • projektbezogene Erfolgsprämien,
              • Überlassung einer Wohnung im Tätigkeitsstaat,
              • Aufwendungen für Sprachunterricht,
              • Aufwendungen für Visa,
              • Kosten für medizinische Untersuchungen für die Auslandstätigkeit,
              • sonstige Unterstützungsleistungen für mitreisende Familie.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Dieser Fall hier scheint recht ähnlich zu meinem zu sein: https://forum.elster.de/anwenderforu...i-anlage-n-aus. Dort wurde das Formular gleich ausgefüllt wie bei mir

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                  #9
                  Dort wurde das Formular gleich ausgefüllt wie bei mir
                  Mag schon sein, aber wer sagt, dass die dort gegebene Antwort zutrifft ? Lies mal hier den Abschnitt 5 (RdNr. 194):

                  https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=4
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Danke für deine Hilfe schonmal! Bin da grade dran am Lesen, leider beziehen sich die dortigen Beispiele immer ausschließlich auf einen Arbeitgeber. Also zum Beispiel: A hat einen Arbeitsvertrag bei Unternehmen X und wird für 2 Monate nach Land XY entsendet. Für die Zeit dort erhält er einen Bonus von 20000 Euro, wobei sein Arbeitsvertrag in Deutschland weiterbezahlt wird. Hier sind dann lediglich die 20000 Euro Direkt zuordbar.
                    Bei mir ist es aber so, dass mein Arbeitsvertrag in DE im September geendet ist . Anschließend bin ich zu einem US Arbeitgeber und habe dort einen neuen Vertrag unterschrieben. Somit sollte doch das Gehalt aus dem inländischen Arbeitsverhältnis direkt zuordbar sein, da dieses sich ausschließlich auf den Zeitraum bis September bezogen haben. Gleiches gilt für den neuen Vertrag von Oktober bis Dezember. Vermutlich wird mir nichts anderes übrig bleiben, als einen Steuerberater für diese (vermutlich) 4 Zeilen zu nehmen.
                    Zuletzt geändert von Bastian52; 29.08.2023, 14:45.

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                      #11
                      Somit sollte doch das Gehalt aus dem inländischen Arbeitsverhältnis direkt zuordbar sein, da dieses sich ausschließlich auf den Zeitraum bis September bezogen haben. Gleiches gilt für den neuen Vertrag von Oktober bis Dezember.
                      In deinem Fall müsste das so passen. Der in den USA erzielte Arbeitslohn in Zeile 43 sollte dann in Zeile 49 als direkt zuzuordnen ausgewiesen werden

                      und als Summe dann in Zeile 50 erscheinen. Ob Angaben in den Zeilen 46 und 47 notwendig sind, musst du ausprobieren, ich glaube aber schon.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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