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Handwerkerleistungen nach §35a EStG für WEG

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    Handwerkerleistungen nach §35a EStG für WEG

    Hallo zusammen,

    ich bewohne meine eigene Eigentumswohnung und habe vom Verwalter die nachfolgende Aufstellung zu "Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen nach §35a EStG" erhalten.
    Da ich dies zum ersten Mal mache frage ich mich ob ich die richtigen Positionen bei den Handwerkerleistungen übernommen habe - v.a. beim Punkt "selbst getragene Rechnungsbeiträge". Siehe beide Dokumente - einmal Elster und einmal die Aufstellung vom Verwaltern.

    Für "selbst getragene Rechnungsbeiträge" hätte ich die Werte aus der Spalte "Gesamtbetrag" übernommen. Dies ist der jeweilige Gesamtbetrag für die gesamte WEG.
    Falls nur mein Anteil bei Elster gemeint ist, dann müsste ich dies ja noch um den MEA (Miteigentumsanteil) herunterrechnen.

    Bei "darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer" habe ich gleich die für mich geltenenden Werte aus der Spalte "Anteil des Eigentümers" übernommen. Daher passt auch die " Summe steuerlich berücksichtigungsfähiger Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer (Euro)" mit der aus dem Dokument vom Verwalter zusammen. Sprich 361eur.

    Ist dies richtig was ich tue?

    Gruß

    Elster_Handwerkerleistungen.jpg Aufstellung_§35aEStG.jpg

    #2
    Unter selbst getragene Rechnungsbeträge wird bei den Handwerkerkosten eigentlich dein Anteil inklusive Material erwartet,

    den der Verwalter allerdings nicht ausgewiesen hat. Nur bei der Aufzuginstandhaltung mit 0 € Materialanteil wären beide Beträge identisch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja das wäre für mich auch logischer gewesen. Die reinen Arbeitskosten sind ja schon runtergerechnet. Der Faktor liegt bei 0,4336. Mich hat verwundert, dass ein anderer Verwalter einer anderen Immobilie von einem Freund genau die gleiche Aufschlüsselung macht.

      Was schlägst Du vor? Soll ich das so lassen oder lieber herunterrechnen?
      Wofür braucht das FA überhaupt die selbst getragene Rechnungsbeträge?

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        #4
        Ich sehe gerade dass ELSTER wohl keinen Fehler wirft wenn man die Spalte "selbst getragene Rechnungsbeträge" einfach leer lässt.
        Es gäbe nun 3 Möglichkeiten für selbst getragene Rechnungsbeträge:
        1. Die Gesamtbeträge einfach lassen
        2. Herunterrechnen (in der Hoffnung, dass der Faktor von Arbeitskosten auf für die Gesamtkosten gilt)
        3. Leer lassen
        Was denkst Du?

        image.png

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          #5
          Hallo,

          warum trägst du die 361 Euro nicht einfach in einer Summe ein? Dazu dann einen Text etwa "Laut Abrechnung Wohnung Abc-Straße xx" und Name der Verwaltung?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Unter selbst getragene Rechnungsbeträge wird bei den Handwerkerkosten eigentlich dein Anteil inklusive Material erwartet,

            den der Verwalter allerdings nicht ausgewiesen hat. Nur bei der Aufzuginstandhaltung mit 0 € Materialanteil wären beide Beträge identisch.
            Charlie24: Was meinst Du? Siehe meinen Beitrag Nr. 4
            Zuletzt geändert von wtf; 30.08.2023, 20:04.

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              #7
              Zitat von wtf Beitrag anzeigen
              Charlie24: Was meinst Du?
              In der ursprünglichen Version hattest Du ja unter selbst getragene Rechnungsbeiträge den Gesamtbetrag der Hausgemeinschaft eingetragen. Das ist auf keinen Fall richtig.

              Aber wenn es jetzt so läuft, dann ist ja alles gut. Ich selber trag in so einem Fall in der mittleren Spalte den gleichen Betrag wie rechts ein.

              Kommentar


                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                In der ursprünglichen Version hattest Du ja unter selbst getragene Rechnungsbeiträge den Gesamtbetrag der Hausgemeinschaft eingetragen. Das ist auf keinen Fall richtig.

                Aber wenn es jetzt so läuft, dann ist ja alles gut. Ich selber trag in so einem Fall in der mittleren Spalte den gleichen Betrag wie rechts ein.
                Naja. Formal ist das Eintragen des selben Wertes ebenso falsch. Zumindest wenn man es tatsächlich mit dem Beleg abgleichen würde. Wofür aber der eigene Anteil inkl. Material für das FA notwendig ist, ist mir aktuell ein Rätsel.

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                  #9
                  Zitat von wtf Beitrag anzeigen
                  Formal ist das Eintragen des selben Wertes ebenso falsch. Zumindest wenn man es tatsächlich mit dem Beleg abgleichen würde
                  Das seh ich nicht so. Du hast ja einen Beleg, aus dem dieser Wert hervorgeht.

                  Zitat von wtf Beitrag anzeigen
                  Wofür aber der eigene Anteil inkl. Material für das FA notwendig ist, ist mir aktuell ein Rätsel.
                  Weil die Leute früher einfach den Betrag aus ihrer Handwerkerrechnung eingetragen haben, ohne nachzugucken, was davon tatsächlich auf die Arbeitszeit entfällt.

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                    #10
                    Nachdem alle Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt werden, lässt sich doch auch der Anteil an den Gesamtkosten leicht berechnen.

                    Damit würde der Gesamtbetrag der Zeilenüberschrift selbst getragene Rechnungsbeträge entsprechen, was bei der Angabe der Gesamtkosten

                    der Gemeinschaft ja nicht der Fall ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Mancheiner hat's halt gerne möglichst kompliziert.

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Nachdem alle Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt werden, lässt sich doch auch der Anteil an den Gesamtkosten leicht berechnen.

                        Damit würde der Gesamtbetrag der Zeilenüberschrift selbst getragene Rechnungsbeträge entsprechen, was bei der Angabe der Gesamtkosten

                        der Gemeinschaft ja nicht der Fall ist.
                        Alles klar, so mache ich es. Nachfragen wird sowieso wahrscheinlich keiner. Hintergrund war nur dass ich keine Lust hätte dann die neuen Werte die aus dem Dokument nicht ersichtlich sind zu erklären.
                        Danke

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                          #13
                          Nachfragen wird sowieso wahrscheinlich keiner.
                          Bei den hier erklärten Beträgen sind nach meiner Erfahrung Nachfragen höchst selten.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

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                            #14
                            Super Danke, dann geht das raus.

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