Sehr geehrte Damen und Herren,
sehe ich das richtig, dass es nicht möglich ist, Belege mit der Steuererklärung einzureichen, solange keine Steuernummer vergeben ist? Oder gibt es da ggf. einen Trick?
Wenn ich versuche Belege einzureichen, dann kriege ich stets folgende Fehlermeldung:
"Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es muss entweder eine Steuernummer oder ein Aktenzeichen angegeben werden."
Auch eine Angabe eine "Fakesteuernummer" (Angabe der Bundesfinanzamtsnummer (ersten vier Ziffern), dannach ausgenullt) führt zu o.g. Hinweis...
Ich weiss, dass grundsätzlich keine Belege ohne Aufforderung des Finanzamts eingereicht werden müssen, jedoch habe ich es hier mit einem Sachverhalt zu tun, bei dem das Finanzamt zwingend Unterlagen anfordern wird. Es wäre also sinnvoll, wenn ich die Belege gleich mit meiner Steuererklärung einreichen könnte und nicht auf die Zuteilung einer Steuernummer bzw. dem Anschreiben des Finanzamts warten müsste...
Mit freundlichem Gruß
sehe ich das richtig, dass es nicht möglich ist, Belege mit der Steuererklärung einzureichen, solange keine Steuernummer vergeben ist? Oder gibt es da ggf. einen Trick?
Wenn ich versuche Belege einzureichen, dann kriege ich stets folgende Fehlermeldung:
"Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Es muss entweder eine Steuernummer oder ein Aktenzeichen angegeben werden."
Auch eine Angabe eine "Fakesteuernummer" (Angabe der Bundesfinanzamtsnummer (ersten vier Ziffern), dannach ausgenullt) führt zu o.g. Hinweis...
Ich weiss, dass grundsätzlich keine Belege ohne Aufforderung des Finanzamts eingereicht werden müssen, jedoch habe ich es hier mit einem Sachverhalt zu tun, bei dem das Finanzamt zwingend Unterlagen anfordern wird. Es wäre also sinnvoll, wenn ich die Belege gleich mit meiner Steuererklärung einreichen könnte und nicht auf die Zuteilung einer Steuernummer bzw. dem Anschreiben des Finanzamts warten müsste...
Mit freundlichem Gruß
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