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Anlage EÜR als freiberuflicher Musiker

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    Anlage EÜR als freiberuflicher Musiker

    Hallo zusammen,

    für 2022 würde ich gerne meine Steuererklärung abgeben. Neben meiner hauptberuflichen Vollzeittätigkeit bin ich außerdem als freiberuflicher Musiker angemeldet. Jetzt stehe ich vor der EÜR und habe keine Ahnung, was ich ausfüllen soll. In meinem Fall gilt noch die Kleinunternehmerregelung.

    Hier habe ich unter Betriebseinnahmen jetzt mehrere Möglichkeiten, die scheinbar alle gleich aussehen.
    • Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG)
    • Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer: davon nicht steuerbare Umsätze sowie Umsätze nach § 19 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 UStG
    • Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
    • Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen (auch Hilfen/Zuschüsse aufgrund der Corona-Pandemie) sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
    • usw...
    Bin ich denn umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer wenn die Kleinunternehmerregelung in meinem Fall doch sagt, dass ich bei meinen ausgestellten Rechnungen keine Ust ausweise? Wo trage ich das dann am besten ein?

    Mir wurde mal erklärt, dass man in meinem Fall einfach eine GuV ohne weitere Angaben abgeben könnte und nun stehe ich vor x Feldern und weiß überhaupt nicht weiter. Genauso wenig weiß ich nicht, wie ich meine Ausgaben (Fahrtkosten an Bandmitglieder, Ausgaben für Recording, Sticker, Gear usw. angeben soll)

    Ich hoffe mir kann irgendjemand weiterhelfen, das alles zermürbt leider sehr

    VG

    #2
    Du weisst schon, dass wir keine Steuerberatung durchfuehren (duerfen)? Mit deinen vielen Fragen solltest du dich besser mal an einen Steuerberater wenden. Nach ein oder zwei Jahren solltest du dann wahrscheinlich in der Lage sein, eine eigene Steuererklaerung nebst Anlagen durchzufuehren.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Ein Kleinunternehmer erklärt seine Betriebseinnahmen in Zeile 11 der EÜR.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
        Du weisst schon, dass wir keine Steuerberatung durchfuehren (duerfen)? Mit deinen vielen Fragen solltest du dich besser mal an einen Steuerberater wenden. Nach ein oder zwei Jahren solltest du dann wahrscheinlich in der Lage sein, eine eigene Steuererklaerung nebst Anlagen durchzufuehren.
        Dann sorry, ich weiß leider gar nichts Ich bin schon seit Ewigkeiten auf der Suche nach einem Steuerberater, der das einfach nur einmal mit mir durchgeht - bislang ohne Erfolg.

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          #5
          Du wirst keinen Steuerberater finden, der das einfach mal mit dir durchgeht, weil der ja auch etwas verdienen moechte. Nein, du musst einen Steuerberater finden, der das mal fuer dich macht. Du brauchst ihm ja nicht sagen, das du es nach einer relativ kurzen Zeit selber machen willst. Ist zwar nicht ganz fair, hilft dir aber weiter. ;-)

          Du hast ja sicher Kontakt zu anderen Bands, die ggf. auch einen Steuerberater haben. Frage sie doch mal, ob die dir weiterhelfen koennen.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Die gestellte Frage wurde im Beitrag '#3 beantwortet. Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit der Hinzuziehung eines Steuerberaters wegen dieser Frage

            ist absolut überflüssig. Aus anderen Gründen kann das vielleicht sinnvoll sein, aber nicht wegen der Erfassung der Betriebseinnahmen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Genauso wenig weiss ich nicht, wie ich meine Ausgaben (Fahrtkosten an Bandmitglieder, Ausgaben fuer Recording, Sticker, Gear usw. angeben soll).
              Ok Charlie24, dann sei doch mal so nett und erklaere ihm doch noch mal seine Zusatzfrage. ;-)
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                dann sei doch mal so nett und erklaere ihm doch noch mal seine Zusatzfrage. ;-)
                Die meisten Zeilen im EÜR-Formular sind verständlich beschriftet, zu vielen gibt es auch Hilfetexte. Da muss er zunächst selbst lesen.

                Warum soll ich hier recherchieren, was mit "Gear" gemeint ist, ich kenne den Begriff nämlich nicht. Genauso müsste ich nachfragen,

                warum er Fahrtkosten an Bandmitglieder bezahlen muss, Geht es um die Mitfahrt zu Auftritten ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Na also, geht doch ;-)

                  Gear ist in diesem Fall wohl gleichbedeutend mit Equipment.

                  Ich nehme mal an, dass palacity gleichzeitig die Rolle des Managers einnimmt und den Bandkollegen ihre Kosten erstattet, u.a. ihre Fahrtkosten zu den Auftritten und sonstige Fahrten (Proben, Studio etc.).
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Ich nehme mal an, dass palacity gleichzeitig die Rolle des Managers einnimmt und den Bandkollegen ihre Kosten erstattet,
                    Das sind alles Annahmen. Es gibt bei diesen Bands bekanntlich unterschiedliche Managementkonstrukte.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Hallo palacity, ich vermute mal, dass dir die folgende offizielle Erlaueterung nicht sehr viel weiterhilft, aber wer weiss:
                      https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=3

                      Aber einen kleinen Tipp habe ich fuer dich noch: auch das Finanzamt hilft dir (gerne?) weiter. Allerdings darf ein Finanzbeamter ebenfalls keine Steuerberatung durchfuehren, sondern er darf nur auf konkrete Fragen antworten (das gendern lasse ich mal, ok?). Zum Beispiel darf er die Frage "Welche Kosten darf ich wie absetzen?" nicht beantworten. Wohl aber die Frage "Ich habe Fahrtkosten von Bandmitglieder in Hoehe von XY Euro ausgelegt, in welche Zeile kann ich diese eintragen?". Verstanden? ;-)

                      Wenn das Equipment gekauft wurde, dann kann man es auf eine bestimmte Zeit abschreiben; die Abschreibungen lassen sich ebenfalls als Betriebsausgaben absetzen. Aber das musst du dir selber anlesen oder von jemandem erklaeren lassen. Viel Erfolg!
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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