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Au­ßer­or­dent­li­che Ein­künf­te § 16

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    Au­ßer­or­dent­li­che Ein­künf­te § 16

    Wo kann ich in ELSTER den steuerfreien Unterhnehmnes - Verkauf (bis 45.000) eintragen?
    Nach $ 16 Abs. 4 EStG.
    Danke für Hilfe!
    W.R.

    #2
    Gewerbe ? Anlage G bei Veräußerungsgewinn. Die Zeilen wirst du schon selbst finden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein - kein Gewerbe, sondern Fortbildungsinstitut - freiberuflich... - Personengesellschaft.

      Also keine Anl. G.
      Danke trotzdem, vorerst.

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        #4
        Nein - kein Gewerbe, sondern Fortbildungsinstitut - freiberuflich... - Personengesellschaft.
        Gut, dass ich mich nicht zu den Zeilennummern in der Anlage G geäußert habe.

        Veräußerungsgewinne sind bei Mein ELSTER in der Anlage S auf Seite 2 zu erfassen. Eigentlich nicht zu übersehen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke!!! (Eigentlich nicht zu übersehen.)....

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