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Einkommenssteuererklärung - Eingaben ohne Komma

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    Einkommenssteuererklärung - Eingaben ohne Komma

    Hallo Forum,
    ich bin neu bei ELSTER und mache zum ersten Mal die Einkommenssteuererklärung elektronisch. Leider stehen nicht viele Hilfen bereit und ich hab schon bereut, dass ich nicht weiter in Papierform abgeben, aber so what. Bin mir sicher, dass mir hier jemand hilft.

    Frage: bestimmte Beträge darf man nicht mit Komma eingeben, da gibt es sofort einen Fehler. Werden die Beträge dann auf oder abgerundet bzw. einfach abgeschnitten.
    Sorry für meine Ignoranz. Sicher kann mir jemand schnell helfen.
    Achja und wo trage ich denn die geleisteten Vorauszahlungen ein - habe nix gefunden.
    Schon mal danke. Freu mich auf Hilfe.
    Beste Grüße
    Charlotte

    #2
    Immer zu eigenen Gunsten runden.

    Bei Einnahmen würde also ,99 abgerundet, bei Ausgaben ,01 aufgerundet.

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      #3
      Achja und wo trage ich denn die geleisteten Vorauszahlungen ein - habe nix gefunden.
      Das ist bisher leider nicht möglich, jedenfalls nicht offiziell. Es funktioniert aber mit folgendem Workaround:

      Du füllst in der Anlage N eine (weitere) Lohnsteuerbescheinigung mit Bruttolohn 0,00 aus und trägst die Jahressumme

      der geleisteten Vorauszahlungen dort als einbehaltene Lohnsteuer ein, ebenso evtl. Soli- und Kirchensteuervorauszahlungen.

      Diesen Eintrag muss man vor der Übermittlung natürlich wieder löschen, was aber über das Papierkorbsymbol recht

      einfach geht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie24. Habe das mal gemacht und meine Steuervorauszahlung auf meine Rente eingegeben. Da bekomme ich sogar richtig Geld zurück ! Kann allerdings nicht stimmen. Das neue Mein Elster wurde verschlimmbessert und nicht verbessert ! Ich nutze Elster , seit Bestehen und war zufrieden ! Ach, als Rentner habe ich schon lange keine Lohnsteuerbescheinigung mehr ! Mein Elster, bezieht sich immer wieder auf Zeilen einer Lohnsteuerbescheinigung ! Und das als Rentner ! Kann man nicht eine EXTRA für Rentner gemachte Ausgabe erstellen ?

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          #5
          Anlage R?. Für Vorauszahlungen kann man auch den Taschenrechner nehmen.

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            #6
            Da bekomme ich sogar richtig Geld zurück ! Kann allerdings nicht stimmen.
            Wieso sollte das nicht stimmen ? Gelegentlich bekommen wir auch Geld zurück. Wenn man als Bruttolohn 0,00 € eingibt, verfälscht das die Steuerberechnung

            nicht. Die Vorauszahlungen werden in der Tabelle am Beginn der Vorausberechnung als einbehaltene Lohnsteuer angezeigt und von der ermittelten Einkommensteuer

            abgezogen. Gründe für eine Erstattung bei uns sind zumeist hohe Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen und alle Jubeljahre mal

            hohe außergewöhnliche Belastungen durch nicht erstattete Krankheitskosten. In den meisten Jahren müssen wir eine kleine Abschlusszahlung leisten.

            Du kannst ja mal ein kommerzielles Steuerprogramm ausprobieren, dort kann man die Vorauszahlungen für jedes Quartal einzeln eintragen.

            Eine spezielle Version für Rentner halte ich nicht für sinnvoll. Viele Rentner beziehen neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente,

            die benötigen dafür dann auch die Anlage N.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Für Vorauszahlungen kann man auch den Taschenrechner nehmen.
              Das ist richtig, man muss aber bei jeder Änderung der Steuerfestsetzung wieder neu rechnen. Mir persönlich ist das zu umständlich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                man muss aber bei jeder Änderung der Steuerfestsetzung wieder neu rechnen
                Das muss man doch, wenn auch in etwas anderer Form, auch bei Deinem Workaround. Bei dem man noch dazu darauf achten sollte, die Erklärung nicht versehentlich so zu übermitteln.

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                  #9
                  Das muss man doch, wenn auch in etwas anderer Form, auch bei Deinem Workaround.
                  Das rechnet aber doch Mein ELSTER. Ich muss noch nicht mal die ausführliche Steuerberechnung aufrufen. Die Höhe der Abschlusszahlung

                  oder Erstattung wird mir doch bereits auf der Prüfseite angezeigt.

                  Bei dem man noch dazu darauf achten sollte, die Erklärung nicht versehentlich so zu übermitteln.
                  Das ist ein Mausklick auf das Papierkorbsymbol rechts neben dieser Lohnsteuerbescheinigung auf Seite 2 der Anlage N und ein zweiter

                  zur Bestätigung. Wer das vergisst, dürfte mit der Erstellung der Steuererklärung über Mein ELSTER m. E. generell überfordert sein.

                  Mir wäre es ja auch lieber, ich könnte die Vorauszahlungen in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung eintragen,

                  aber da bin ich früher schon mehrfach auf taube Ohren gestoßen. Erstaunlicherweise wurde heuer mein Vorschlag, die EPP für

                  Rentner dort eintragen zu können, sehr zügig umgesetzt, funktioniert sogar über den Bescheinigungsabruf.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Wer das vergisst, dürfte mit der Erstellung der Steuererklärung über Mein ELSTER m. E. generell überfordert sein.
                    Diese Aussage halte ich für mehr als gewagt. Manche Leute sind von Kind auf zerstreut. Die schaffen aber vielfach noch schwierige Sachen als die el. Steuererklärung.
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                      #11
                      Manche Leute sind von Kind auf zerstreut.
                      Die könnten auf der Startseite des Formulars sogar eine Persönliche Bearbeitungsnotiz hinterlegen. Selbst wenn jemand wirklich vergisst,

                      diesen Pseudo-Lohnsteuereintrag vor der Übermittlung zu löschen, würde nicht wirklich etwas passieren. Dass auf 0,00 Bruttolohn keine

                      4.000,00 € Lohnsteuer abgeführt wurden, wird doch schon bei der maschinellen Vorprüfung erkannt. Es gibt ja dafür keine Lohnsteuerbescheinigung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Hallo Uli123,
                        "Einfach Elster" würde eine vereinfachte Form der Einkommenssteueranmeldung bieten. Gerade für Rentner super geeignet, wenn du nicht Haus- und Grundbesitz oder horrende Kapitalverhältnisse hast!

                        Gruß - Hans

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                          #13
                          "Einfach Elster" würde eine vereinfachte Form der Einkommenssteueranmeldung bieten. Gerade für Rentner super geeignet,
                          Da gehen die Meinungen aber deutlich auseinander. Das ist eine Steuererklärung im Blindflug, bei der ich alle Unterlagen auch noch

                          parat haben muss. Aus meiner Sicht reduziert die Nutzung des Bescheinigungsabrufs von Mein ELSTER den Eingabeaufwand für Rentner auf das

                          Niveau von einfachELSTER. Den Entwurf in Mein ELSTER kann ich aber zwischenspeichern und ich sehe auch zu jeder Zeit das steuerliche Ergebnis.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                            "Einfach Elster" würde eine vereinfachte Form der Einkommenssteueranmeldung bieten
                            Da schließ ich mich Charlie an. Und Uli will ja offenbar auch eine Steuerberechnung, da fährt er also mit EinfachElster nicht so gut.

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                              #15
                              Hallo Charlie24 und L.E. Fant,
                              ich nehm`s ja auch nicht, ich wollte Uli123 nur auf eine mögliche einfachere Art der Steuererklärung hinweisen.
                              Gerade bei Haushaltsnahen Dienstleistungen, Handwerkerrechnungen und Spenden kann man die in Mein Elster detailiert und selbsterklärend darstellen.
                              Die Angabe irgenwelcher Summen würde hier doch Beleganforderungen geradezu provuzieren, was die Bearbeitungsdauer sicher nicht beschleunigt.

                              Gruß - Hans

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