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Anlage KAP für Aktiengewinne

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    Anlage KAP für Aktiengewinne

    Hallo zusammen,

    Ich habe Aktiengewinne aus dem Jahr 2022 über einen ausländischen Broker (Interactive Brokers) erzielt und die Steuer von diesem Gewinn wurde nicht automatisch abgezogen.
    Diese Aktien waren eine Kombination aus inländischen und ausländischen Aktien.

    Deutsches Kapitaleinkommen = 504,75
    Ausländisches Kapitaleinkommen = 6149,28
    Gesamt = 6654,03

    Folgende Angaben habe ich im Anlage KAP eingetragen:
    Zeile 7 = 6654
    Zeile 8 = 6654
    Zeile 18 = 505
    Zeile 19 = 6149
    Zeile 20 = 6654

    Sind das die korrekten Zeilen und Werte in der Anlage KAP? Ich habe diese spezielle Anlage bisher noch nicht verwendet.

    Danke
    Thomas

    #2
    In den Zeilen 7 und 8 darfst du nur inländische Kapitalerträge angeben, die formal dem Steuerabzug unterlegen haben, auch wenn keine

    Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, weil ein Freistellungsauftrag erteilt war. In Zeile 18 dürfen nur inländische Kapitalerträge erklärt werden,

    die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, was selten vorkommt. In die Zeile 19 sind die Erträge im Ausland einzutragen. Soweit darin auch bzw.

    nur Veräußerungsgewinne von Aktien enthalten sind, müssen die in Zeile 20 wiederholt werden, aber eben nur für die Gewinne im Ausland.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 01.09.2023, 19:12.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Du schreibst:

      Diese Aktien waren eine Kombination aus inländischen und ausländischen Aktien.
      Deutsches Kapitaleinkommen = 504,75
      Wurde das ebenfalls bei dem Broker im Ausland erzielt oder bei einer Bank im Inland ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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      Kommentar


        #4
        Zitat von KiwiTom Beitrag anzeigen
        Diese Aktien waren eine Kombination aus inländischen und ausländischen Aktien.
        Das ist für die Kapitaleinkünfte praktisch irrelevant. Wichtig für die richtigen Zeilen ist nur, wo die Aktien lagern: inländisches oder ausländisches Depot.

        mfg. - Kent

        Kommentar


          #5
          Danke für die Antworten.

          Sowohl inländische als auch ausländische Aktien wurden in einem ausländischen Depot gelagert.

          In diesem Fall verstehe ich also, dass Zeile 7 und 8 Null sein sollten.

          Sind beide Zeilen 18 und 19 erforderlich?

          Zeile 7 = 0
          Zeile 8 = 0
          Zeile 18 = 505
          Zeile 19 = 6149
          Zeile 20 = 6654

          Kommentar


            #6
            Hat dein Broker von den Erträgen aus deutschen Aktien die Kapitalertragsteuer + Soli als deutsche Quellensteuer abgezogen oder nicht ?

            Vorab noch ein Hinweis: In den Zeilen 8 bzw. 20 geht es nur um Gewinne aus der Veräußerung von Aktien. Dividenden

            haben dort nichts verloren, die musst du herausrechnen !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von KiwiTom Beitrag anzeigen
              In diesem Fall verstehe ich also, dass Zeile 7 und 8 Null sein sollten.
              Das ist meiner Meinung nach falsch. Wenn Du keine entsprechenden Erträge hast, dann sind dort auch keine Eintragungen zu machen.

              Kommentar


                #8
                Das ist meiner Meinung nach falsch.
                Das ist natürlich falsch, wobei man mit 0 in Zeile 7 sogar formal fehlerfrei durchkommt, wenn man in Zeile 16 auch 0 einträgt und ab Zeile 37 ebenso.

                Ich wollte aber erst antworten, wenn der TE seinerseits meine letzte Rückfrage beantwortet hat.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Die Kapitalertragssteuer + Soli wurden vom Broker nicht abgezogen.

                  Zur Klarstellung: Die Kapitalgewinne stammen nur aus dem Verkauf der Aktien. Es gab keine Gewinne aus Dividenden.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Ich wollte aber erst antworten, wenn ...
                    Das war ja auch kein Kommentar auf Deine Antwort

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                      #11
                      Zur Klarstellung: Die Kapitalgewinne stammen nur aus dem Verkauf der Aktien. Es gab keine Gewinne aus Dividenden.
                      Dann lässt du die Zeilen 7 und 8 leer, ebenso die Zeile 16. In Zeile 17 trägst du 0 ein, immer vorausgesetzt, du hattest keine freigestellten Kapitalerträge

                      bei Banken im Inland. Die Zeilen 18, 19 und 20 füllst du so aus wie geplant, wobei du in Zeile 18 auf 504 € abrunden darfst. Ein Antrag in Zeile 4

                      oder 5 muss nicht gestellt werden. Anrechenbare ausländische Quellensteuer, die dein Broker abgezogen hat, musst du in Zeile 41 erfassen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Der Broker hat keine anrechenbare ausländische Quellensteuer abgezogen.

                        Ist es notwendig, 0 in Zeile 41 einzutragen? Oder kann diese Zeile leer gelassen werden?

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                          #13
                          Wenn es auch keine fiktive ausländische Quellensteuer zu erklären gibt, wirst du diese Zeilen auch leer lassen können bzw. müssen.

                          Einfach ausprobieren ! Das muss ich ja auch.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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