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Vorabpauschale zurückerstatten bei Wegzug

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    Vorabpauschale zurückerstatten bei Wegzug

    Liebe Community

    Kann mir jemand sagen ob es möglich ist die gezahlte Vorabpauschale bei Wegzug ins Ausland zurückerstattet zu bekommen? Das wäre ja nur logisch richtig, da ich den Verkauf ja auch nicht mehr in D versteuern muss. Oder ist die Pauschale, wenn einmal gezahlt, weg?

    Viele Grüße
    Philsche

    #2
    Um welche Vorabpauschale geht es konkret ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Um diejenige, die ich auf meine ETFs bezahlt habe

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        #4
        Hallo,

        Um diejenige, die ich auf meine ETFs bezahlt habe
        Die ist dann weg.

        Das wäre ja nur logisch richtig, da ich den Verkauf ja auch nicht mehr in D versteuern muss.
        Nein, das wäre nicht logisch. Imho ist sie hauptsächlich eingeführt worden, um auch thesaurierende (nicht ausschüttende) Fonds mit einer kontinuierlichen Steuer zu belasten. Versteuert werden damit also vor allem nicht erfolgte Ausschüttungen (etwa Dividenden die der Fonds vereinnahmt hat).
        Und vielleicht war sogar die von dir angesprochene Wegzugsmöglichkeit ein weiterer Grund.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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