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Einnahmenüberschusserklärung ???

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    Einnahmenüberschusserklärung ???

    Hallo und guten Tag.
    Nachdem ich meine Steuererklärung für 2022 über Mein Elster abgeschickt hatte, erhielt ich vor ein paar Tagen eine Aufforderung, eine Einnahmenüberschusserklärung für meine angemeldeten 2 Gewerbe nachzureichen?
    Zur Info: Bisher hatte ich noch nie eine solche Erklärung abgegeben, und wurde bisher noch nie beanstandet. Ich hatte seit mehreren Jahre in meinen beiden Gewerbe keine Einnahmen und keine Ausgaben gehabt! In der Anlage für Gewerbebetrieb habe ich immer 0 Einnahmen angegeben und gut wars !
    Ich weiß nicht, was solch eine Einnahmenüberschusserklärung ist, und auch nicht, wie diese erstellt werden soll ?
    Gibt es da eine entsprechende Anlage dafür ?
    Ich bitte um eine kleine Hilfe, was ich da machen soll ?
    Im Voraus vielen Dank für einen entsprechende Hinweis!

    Gruß Harry
    ____________________________________________
    Gruß Harry

    #2
    Warum meldest du deine Gewerbebetriebe nicht ab, wenn du seit Jahren keine Einnahmen daraus erzielst ?

    Zur EÜR geht es hier: https://www.elster.de/eportal/formul...formulare/euer
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo und erst mal Danke für die Rückmeldung !
      Ich hatte die beiden Gewerbe noch angemeldet, da ich nicht genau weiß, ob für diese beiden Gewerbe noch Bedarf besteht ! Voriges Jahr hatte das Finanzamt nachgefragt und bin mit denen so verblieben, dass ich noch ca. 2 Jahre mir diese beiden Gewerbe offenhalte ! Damals war noch keine Rede von Einnahmenüberschusserklärung !
      Ist dies erst seit diesem Jahr notwendig ?
      ____________________________________________
      Gruß Harry

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        #4
        Ist dies erst seit diesem Jahr notwendig ?
        Formell ist die Übermittlung einer EÜR für jeden Gewerbebetrieb schon seit Jahren erforderlich.

        Manche Sachbearbeiter verzichten eben bei einem Gewinn von 0 € auf diese Formalie, andere eben nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          OK! Dann nochmals herzlichen Dank für Deine Info und noch einen schönen Sonntag!
          Hoffentlich ist die EÜR nicht so kompliziert zum Ausfüllen, auch wenn man nur 0,00 € Einnahmen hat ??
          ____________________________________________
          Gruß Harry

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            #6
            Hoffentlich ist die EÜR nicht so kompliziert zum Ausfüllen, auch wenn man nur 0,00 € Einnahmen hat ??
            Was soll daran bei Betriebseinnahmen von 0,00 € jetzt kompliziert sein ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              OH! Mir ist da noch etwas eingefallen zur EÜR: Kann man diese jetzt einfach nur diese über Mein Elster ausfüllen und nachsenden ? Oder muss die gesamte Steuererklärung komplett neu gesendet werden ?
              ____________________________________________
              Gruß Harry

              Kommentar


                #8
                Kann man diese jetzt einfach nur diese über Mein Elster ausfüllen und nachsenden ?
                Ja, die EÜR wird im Verfahren ELSTER schon immer gesondert übermittelt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  OK! Vielen Dank nochmals !!
                  ____________________________________________
                  Gruß Harry

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von harry_trier Beitrag anzeigen
                    Ich hatte die beiden Gewerbe noch angemeldet, da ich nicht genau weiß, ob für diese beiden Gewerbe noch Bedarf besteht !
                    Man kann ein Gewerbe auch ruhen lassen, dies dem FA gegenüber erklären und dann erst später entscheiden, ob man es wieder aufnimmt oder endgültig abmeldet.

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                      #11
                      Zitat von VSW-BS Beitrag anzeigen
                      Man kann ein Gewerbe auch ruhen lassen, dies dem FA gegenüber erklären und dann erst später entscheiden, ob man es wieder aufnimmt oder endgültig abmeldet.
                      Wo ist der Unterschied, ob man ein Gewerbe ruhen lässt und dann Steuererklärungen über Null abgibt, oder ob man es offiziell betreibt, aber keine Geschäftsvorgänge hat, so dass man Steuererklärungen über Null abgeben muss? Wenn man ein Gewerbe nicht betreibt, dann muss man es normalerweise auch abmelden.

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                        #12
                        Wo ist der Unterschied
                        Zumindest mein Finanzamt erwartet dann keine Nullmeldungen bei diversen Erklärungen. Kann ich aber natürlich nicht verallgemeinern.

                        Wenn man ein Gewerbe nicht betreibt, dann muss man es normalerweise auch abmelden.
                        Ja, aber der Fragesteller war sich da ja wohl noch nicht so sicher. Es gibt durchaus Gründe und auch Vorteile (nicht nur steuerrechtlich!), einen Betrieb ruhend zu stellen. Aber das geht über dieses Forum hinaus. Sollte auch nur ein Vorschlag sein, sich damit ggf. mal zu beschäftigen. EStG 16 (3b) gibt es ja nicht ohne Grund.

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