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Inkonsistente Ergebnisse beim "Prüfen und Steuer berechnen"

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    Inkonsistente Ergebnisse beim "Prüfen und Steuer berechnen"

    Hatte für 2021 die Daten automatisch ins Elster-Formular übernehmen lassen, die auf den ersten Blick als Gesamtsummen auch OK ausgesehen hatten.

    Wenn ich jetzt "Prüfen und Steuer berechnen" ausführe, dann kommt das interessante Ergebnis zustande, dass ich laut Elster dem Finanzamt noch zusätzliche Steuern entrichten müsste (ca. 50 EUR Einkommensteuer und ca. 200 EUR Solidaritätszuschlag).

    Ohne bisher alle in Elster verfügbaren Daten bis ins letzte Detail nachgeprüft zu haben, müsste das doch jetzt bedeuten, dass:

    - entweder in den übernommenen Daten doch irgendetwas falsch ist, also die Berechnung von Elster auf einem anderen Datenbestand beruht als die Berechnung des Unternehmens, das die Steuer abgeführt und die Daten gemeldet hat (und in der Finanzbehörde dieses Problem bisher niemandem aufgefallen ist),

    - oder die Lohnsteuermeldungen des Unternehmens falsch sind und die Finanzbehörde das die ganze Zeit über nicht entdeckt hätte,

    - oder das "Prüfen und Steuer berechnen" ganz einfach falsch rechnet.

    Hat irgendjemand eine Erklärung für diesen Effekt oder ähnliche Erfahrungen?

    #2
    ... oder die Lohnsteuermeldungen des Unternehmens falsch sind und die Finanzbehörde das die ganze Zeit über nicht entdeckt hätte,
    Wie soll die Finanzbehörde das entdecken ? Das lässt sich nur bei einer Lohnsteueraußenprüfung feststellen.

    Die Lohnsteuer wird als Summe für alle Arbeitnehmer angemeldet und abgeführt, was da auf einen bestimmten AN entfällt, ist nicht ablesbar.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wie soll die Finanzbehörde das entdecken ? Das lässt sich nur bei einer Lohnsteueraußenprüfung feststellen.

      Die Lohnsteuer wird als Summe für alle Arbeitnehmer angemeldet und abgeführt, was da auf einen bestimmten AN entfällt, ist nicht ablesbar.
      Interessanter Punkt. Wie die Finanzbehörden ihre Prozesse gestalten weiß ich nicht.

      Informationtechnisch geht das aber durchaus: Weil ich diese Daten ja automatisiert in mein Elster übernehmen kann bedeutet das zwangsläufig, dass diese Daten individuell zugeschlüsselt sind. Und damit auch für individuelle Plausibilitäts- bzw. Fehlerüberprüfungen verwendet werden können. (Und damit niemand einen Datenschutz-Infarkt bekommt: Man kann die Datenbestände sogar völlig anonym durchsuchen...)

      D.h. gehen würde das schon - was natürlich nicht bedeutet, dass das auch wirklich gemacht wird. Wobei: Wenn das nicht gemacht wird, dann würde das ja wiederum bedeuten, dass für Leute die keine Steuererklärung abgeben, komplett falsche Besteuerungen stattgefunden haben könnten. (Bei der Komplexität des Steuerrechts stimmt natürlich sowieso vieles nicht. Das wäre jetzt aber eine Stelle, an der durch einen systematischen Fehler etwas nicht stimmen würde, was dann wiederum einen anderen Stellenwert hätte.)

      Dementsprechend war (und ist) mein Hauptverdächtiger nun einmal die Elster-Kalkulation. (Nicht zuletzt deswegen, weil ich erst kürzlich über eine andere seltsam rechnende "öffentliche Kalkulation" gestolpert bin, bei der sich der Verdacht dann auch tatsächlich bestätigt hatte...)

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        #4
        Wobei: Wenn das nicht gemacht wird, dann würde das ja wiederum bedeuten, dass für Leute die keine Steuererklärung abgeben, komplett falsche Besteuerungen stattgefunden haben könnten. (Bei der Komplexität des Steuerrechts stimmt natürlich sowieso vieles nicht. Das wäre jetzt aber eine Stelle, an der durch einen systematischen Fehler etwas nicht stimmen würde, was dann wiederum einen anderen Stellenwert hätte.)
        Um das zu entdecken, gibt es doch die Lohnsteueraußenprüfung, es gibt auch eine AdHoc-Prüfung in Form einer Nachschau. Bei der Firma,

        bei der ich früher beschäftigt war, wurde regelmäßig alle 3 Jahre eine Lohnsteueraußenprüfung durchgeführt.

        Dementsprechend war (und ist) mein Hauptverdächtiger nun einmal die Elster-Kalkulation.
        Wenn man mal vom Kirchensteuereintrag bei den Sonderausgaben und von der Steuerermäßigung für Energetische Maßnahmen aus Vorjahren absieht,

        sind gegenwärtig keine Fehler im Steuerberechnungsmodul von Mein ELSTER bekannt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo,

          Dementsprechend war (und ist) mein Hauptverdächtiger nun einmal die Elster-Kalkulation.
          Üblicherwise ist unser Hauptverdächtiger die Person vor dem Rechner, der die Berechnung nicht versteht (und glaube mir, manchmal gehöre ich auch dazu, es gibt schon seltsame Dinge in so einer Steuerberechnung).

          Ein immer wieder auftretendes Beispiel sind Lohnersatzleistungen. Ein weiteres sind vom Arbeitgeber angerechnete aber in dieser Höhe gar nicht vorhandene Vorsorgeaufwendungen (im öffentlichen Dienst kommt das häufig vor).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Ursache nach langer Recherche und intensivem Studium des SolzG gefunden: Das Problem liegt an einer ganz anderen Stelle, nämlich einem zu Quantität statt Qualität neigenden Gesetzgeber...

            Schwankungen bei monatlichen Gehaltszahlungen können offensichtlich dazu führen, dass von Unternehmen über das Jahr hinweg ein (viel) zu geringer Solidaritätszuschlag abgeführt wird. (Z.B. wenn man bei mehreren Monaten unter dem Schwellwert drunterliegt, so dass während diesen Monaten gar kein Solidaritätszuschlag abgeführt wird.)

            Wenn man dann eine Steuererklärung abgibt, dann greifen plötzlich die Jahres-Gesamtwerte mit dem Effekt, dass man durch die Abgabe der Steuererklärung beim Solidaritätszuschlag plötzlich eine doch bemerkbar höhere Steuerlast hat. (Die man dann natürlich durch andere Maßnahmen wieder senken wird. Der Effekt als solcher ist aber erste einmal absolut absurd und wenn man zu viel Zeit hätte, dann könnte man fast schon auf den Gedanken kommen herauszufinden, was die Gerichtsbarkeit dazu zu sagen hätte. Wäre vermute das gleiche, dass ich jetzt gerade denke...)

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              #7
              In den meisten Fällen darf der AG am Jahresende einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen, größere AG müssen das sogar.

              Dann gleichen sich unterjährige Schwankungen nicht erst bei der Einkommensteuererklärung aus, sondern bereits im Dezember.

              Einzelheiten siehe § 42b EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42b.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Hallo,

                Schwankungen bei monatlichen Gehaltszahlungen können offensichtlich dazu führen, dass von Unternehmen über das Jahr hinweg ein (viel) zu geringer Solidaritätszuschlag abgeführt wird. (Z.B. wenn man bei mehreren Monaten unter dem Schwellwert drunterliegt, so dass während diesen Monaten gar kein Solidaritätszuschlag abgeführt wird.)
                Das ist doch grundsätzlich so, bei schwankendem Lohn stimmt beispielsweise auch die Lohnsteuer nicht (aber zugegeben, die ist dann zu hoch). Genau für solche Dinge macht man eben die Steuererklärung.

                Und das mit dem Soli kann man doch mit einem Blick auf der Berechnungstabelle erkennen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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