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Bescheinigungen abrufen bei gemeinsamer Veranlagung

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    Bescheinigungen abrufen bei gemeinsamer Veranlagung

    Hallo,

    ich kann leider nicht feststellen wie ich es schaffe Bescheinigungen auch für den Ehepartner bei einer gemeinsamen Veranlagung abzurufen bzw. zu beantragen.
    Hat hier jemand Erfahrung?
    Meine eigenen sind kein Problem.

    Danke

    #2
    Der Antrag muss unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

    gestellt werden. Falls der Ehegatte kein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat, erhält er einen Brief mit einem Freischaltcode.

    Der muss einmalig eingegeben werden, etwa 2 Tage später sind die Bescheinigungen tatsächlich abrufbar.

    Falls ein eigenes Konto existiert, erfolgt die Freischaltung dort.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Der Antrag muss unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

      gestellt werden. Falls der Ehegatte kein eigenes Konto bei Mein ELSTER hat, erhält er einen Brief mit einem Freischaltcode.

      Der muss einmalig eingegeben werden, etwa 2 Tage später sind die Bescheinigungen tatsächlich abrufbar.

      Falls ein eigenes Konto existiert, erfolgt die Freischaltung dort.

      vielen Dank

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        #4
        Charlie24:
        Falls ein eigenes Konto existiert, erfolgt die Freischaltung dort.
        Wie kann man denn bei Zusammenveranlagung die Bescheinigungen des Ehegatten abrufen und einspielen, wenn die Freischaltung nur im Konto des Ehegatten erfolgt ?
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

        Kommentar


          #5
          Zitat von timote Beitrag anzeigen
          Charlie24:
          Wie kann man denn bei Zusammenveranlagung die Bescheinigungen des Ehegatten abrufen und einspielen, wenn die Freischaltung nur im Konto des Ehegatten erfolgt ?
          ???

          Wenn X beantragt, dass er/sie die Bescheinigungen von Y abrufen will, so geschieht folgendes:
          • falls Y kein Elster-Konto hat, bekommt Y einen Brief mit Freischaltcode, gibt diesen an X weiter, X gibt den Code in seinem/ihren Konto einmalig ein,
          • falls Y ein Konto hat, genehmigt Y den Abruf in seinem/ihren Konto einmalig, es gibt keinen Brief.

          Anschließend kann X die Bescheinigungen von Y abrufen.

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            #6
            Danke, gut erklärt ;--)
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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